Das Umweltministerium verwendet zusätzliche Mittel aus dem EU-Corona-Paket, um das erfolgreiche Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ um 20,2 Millionen Euro aufzustocken und damit die lokalen Behörden bei ihren Bemühungen zum Schutz des Klimas zu unterstützen.
Die Europäische Union (EU) stellt mit ihren „Baufonds für Zusammenhalt und Gebiete Europas“ (REACT-EU) Insgesamt stehen den europäischen Regionen 47,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Folgen der Koronakrise vor Ort schnell und effektiv abmildern zu können. Auf der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Auf Baden-Württemberg entfallen insgesamt fast 220 Millionen Euro. Das Umweltministerium verwendet diese zusätzlichen Mittel, um den Erfolg sicherzustellen Förderprogramm „Klimaschutz mit einem System“ um 20,2 Millionen Euro.
„Das Corona-Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf das Leben eines jeden von uns. Wirtschaftsanreize und Investitionspakete der EU, der Bundesregierung und des Landes sollen diese Folgen abfedern. Wir werden dieses Geld verwenden, um nachhaltiger aus der Krise herauszukommen. Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ unterstützen wir die Kommunen mit EU-Mitteln bei ihren Bemühungen zum Schutz des Klimas “, betonte Umweltminister Untersteller.
Aufruf zur Teilnahme am Förderprogramm „Klimaschutz mit System“
Grundsätzlich sind alle Investitions- und Nichtinvestitionsprojekte im Bereich des kommunalen Klimaschutzes, die die Kohlendioxidemissionen der Kommunen reduzieren, förderfähig. Dazu gehören die energieeffiziente Renovierung, die Integration eigener Immobilien in Heizungsnetze, Maßnahmen für eine klimafreundlichere Fahrzeugflotte, die Entwicklung und der Ausbau eines kommunalen Carsharing-Projekts sowie die Schaffung energieeffizienter Heizungsnetze einschließlich der Erzeugungsanlagen.
Es werden Maßnahmen finanziert, deren förderfähige Ausgaben mindestens 160.000 Euro betragen. Der Höchstbetrag der Finanzierung aus EU-Mitteln kann bis zu 3.000.000 Euro pro Maßnahme oder Kombination von Maßnahmen betragen. In Einzelfällen kann der Zuschuss mit Zustimmung des Umweltministeriums erhöht werden. Die Projektbeschreibungen müssen bis zum 15. Februar 2021 eingereicht werden. Die Frist für den tatsächlichen Antrag wird voraussichtlich im Mai 2021 liegen. Die Mittel müssen innerhalb des aktuellen EU-Förderzeitraums ausgegeben werden.
Förderprogramm „Klimaschutz mit einem System“
Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ unterstützt die Landesregierung Kommunen und Bezirke, die systematisch zum Klimaschutz beitragen. Das Programm fördert die Umsetzung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen, die auf bestehenden Klimaschutzkonzepten basieren, die in den Gemeinden und Bezirken entwickelt wurden, oder auf der Teilnahme der Gemeinde am Europäischen Energiepreis. In Bezug auf die kommunale Vorbildfunktion soll mit dem Programm ein Oberflächeneffekt erzielt werden.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energie: Systematischer Klimaschutz
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Inspiriert von Landesregierung BW