Soziales

Corona-Ausgleichszahlung auch für Referendare

Rechtsreferendare erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro. Damit will das Land ihre tägliche Arbeit in der Corona-Krise anerkennen.

Rechtsreferendare erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro. Justizminister hat das Marion Gentges wies darauf hin. Das Justiz- und Migrationsministerium hatte sich für eine solche Zahlung eingesetzt. Der Finanzausschuss des Landtags hat heute, Donnerstag, 10. Februar 2022, auf Vorschlag der Finanzministerin Dr. Danyal Bayaz hat die Auszahlung des Betrages durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung im Februar 2022 genehmigt.

Mit der Corona-Sonderzahlung auch an angehende Lehrkräfte möchte das Land deren tägliche Arbeit in der Corona-Krise würdigen. Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges: „Die Corona-Pandemie hat auch Lehramtsstudierende in Baden-Württemberg in ihrer Ausbildung spürbar belastet. Das möchten wir mit der Corona-Sonderzahlung kompensieren. Der Vorbereitungsdienst ist eine große Herausforderung.“ an sich. Die Lehramtsanwärter müssen Lernen und Arbeiten gleichzeitig vereinbaren. Ein Teil des Unterrichts konnte nur online stattfinden. Die Corona-Sonderzahlung soll die Mehrbelastung kompensieren und auch ein Zeichen der Wertschätzung für die tägliche Arbeit von den Lehramtsanwärtern in dieser krisengeschüttelten Zeit. Darüber hinaus leisten wir mit der Corona-Sonderzahlung an Lehramtsanwärter auch einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsgewinnung und -bindung.“

Die Sonderzahlung ist allen Auszubildenden zu gewähren, deren öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis am 01.11.2021 bestand und die im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.11.2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Unterhaltsgeld hatten.

In Baden-Württemberg absolvieren derzeit 1.759 junge Juristinnen und Juristen ihr Referendariat.

Corona-Sonderzahlung im öffentlichen Dienst

Die Tarifgemeinschaft der Länder und die Gewerkschaften haben sich Ende November 2021 auf eine Corona-Sonderzahlung im öffentlichen Dienst geeinigt. Die baden-württembergische Landesregierung hat beschlossen, den Tarifvertrag zeitgleich und inhaltsgleich auf die Angestellten zu übertragen. Aufgrund des heutigen Beschlusses des Finanzausschusses und auf Anregung von Finanzminister Dr. Danyal Bayaz wurde zudem eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro zur Abfederung der Mehrbelastung geleistet. Die einmalige Corona-Sonderzahlung soll Ende Februar 2022 ausgezahlt werden, damit sie steuerfrei bleibt. Hintergrund ist, dass eine Steuerbefreiung am 31.03.2022 ausläuft. Da vor diesem Datum mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nicht zu rechnen ist, hat der Finanzausschuss des Landtags im Vorgriff auf die spätere gesetzliche Regelung den Weg für eine Auszahlung freigemacht.

Siehe auch  Studie zum Standort von Pflegeeinrichtungen während der Corona-Pandemie

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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