Der Staat spendet fünf Millionen Euro an den landesweiten Misserfolgsfonds für Film- und Fernsehproduktionen. Neben Filmen und High-End-Serienproduktionen sind auch TV- und Streaming-Produktionen aus dem Land vor finanziellem Versagen geschützt.
Zum Schutz vor möglichen pandemiebezogenen Fällen von Film- und Fernsehproduzenten aus Baden-Württemberg beteiligt sich der Staat an einem Standardfonds von Bund und Ländern. Die Mittel stammen aus dem staatlichen Corona-Nothilfefonds für Kunst und Kultur. „Wir tun alles, um die Filmkultur durch diese schwierige Zeit zu bringen“, sagte der Staatssekretär für Kunst Petra Olschowski. „Produktionsfirmen aus Baden-Württemberg brauchen Sicherheit für die komplexen und riskanten Dreharbeiten in Zeiten der Pandemie. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, gemeinsam mit der Bundesregierung, den Bundesländern sowie den Rundfunkanstalten und Plattformen den Standardfonds einzurichten. „“
Bewerbungen von gefährdeten Produktionen können sofort an die gesendet werden Bundesanstalt für Filmförderung (FFA) beziehungsweise. Insbesondere stellt der Staat fünf Millionen Euro zur Verfügung: eine Million Euro für den Bundes- und Landesausfallfonds für Filme und High-End-Serien und vier Millionen Euro für den Landesausfallfonds für TV- und Streaming-Produktionen. Die koronabezogenen Beschränkungen betreffen die kleinen und mittleren Sektoren der Film- und Fernsehproduktionsfirmen in Baden-Württemberg. Die üblichen Filmversicherungen haften nicht für pandemiebedingte Zwischenfälle und Notfälle können schnell zu lebensbedrohlichen Situationen führen.
Übernahme von bis zu 90 Prozent der Ausfallkosten
Um dies so weit wie möglich zu vermeiden, haben Bund, Länder, Rundfunkanstalten und Produktionsfirmen eine gerechte Verteilung der pandemiebedingten Ausfallkosten von Film- und Fernsehproduktionen vereinbart. Zusammen werden bis zu 90 Prozent der Ausfallkosten übernommen. Die Produktionsfirmen leisten ebenfalls einen Selbstbehalt. Zu diesem Zweck wurden zwei Fonds konzipiert:
- Der vom Bundeskommissar für Kultur und Medien (BKM) und den Bundesländern mit insgesamt 80 Millionen Euro unterstützte Standardfonds I deckt nur Kinofilme und High-End-Serienproduktionen ab.
- Für TV- und Streaming-Produktionen haben die Bundesländer den Default Fund II mit einem Gesamtvolumen von rund 48 Millionen Euro eigenständig eingerichtet, um auch Produktionen in diesen Gebieten vor ihrem jeweiligen Bundesland vor erheblichen finanziellen Verlusten zu schützen.
Um die Branche während der Corona-Krise bestmöglich zu unterstützen, haben die Sponsoren von Bund und Ländern – einschließlich der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) – Unmittelbar nach Beginn der Corona-Krise im Frühjahr letzten Jahres wurde ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen in den Bereichen Produktion und Vertrieb entwickelt. Diese Maßnahmen werden nun durch die Beteiligung des Landes am Standardfonds von Bund und Ländern mit bis zu fünf Millionen Euro erweitert.
Streaming-Produktionen und Animationsfilme sind ebenfalls enthalten
Staatssekretärin Petra Olschowski sagte: „Aus baden-württembergischer Sicht ist es wichtig, dass Streaming-Produktionen – für die zahlreiche Unternehmen visuelle Effekte liefern – und Animationsfilme ebenfalls in den Standardfonds aufgenommen werden. Wir geben den Produzenten die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und tragen gleichzeitig dazu bei, dass die Sender und Plattformen weiterhin Aufträge erteilen können. Carl Bergengruen, Geschäftsführer der MFG, fügte hinzu: „Das Risiko, dass Film- und Fernsehproduktionen im Rahmen der aktuellen Pandemie plötzlich gestoppt werden, ist allgegenwärtig, und die Folgen solcher Unterbrechungen sind für die Produktionsfirma unkalkulierbar. Durch die Teilnahme am Standardfonds schützt Baden-Württemberg seine Produktionsfirmen in dieser schwierigen Situation bestmöglich. Dies ist ein wichtiges und sehr gutes Signal für die lokale Industrie. „“
Prof. Dr. Kai Gniffke, Direktor der Südwestrundfunk (SWR), sagte: „Der SWR steht mit voller Überzeugung hinter den Machern von Film- und Fernsehproduktionen in Baden-Württemberg – insbesondere in Zeiten der Koronapandemie. Wir wollen den Produktionsfirmen in dieser schwierigen Phase helfen. Baden-Württemberg braucht die vielfältige Produktion Landschaft als Garantie für Kreativität und Innovation. Deshalb beteiligen wir uns im Falle eines pandemiebedingten Rotationsversagens am Corona Failure Fund II und erfüllen damit unser Mandat zur Förderung der Kultur. „
Antrag beim Bundesfilmfonds
Der Fonds wird von der Federal Film Funding Agency (FFA) als Dienstleister auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem BKM und den teilnehmenden Ländern verwaltet. Ab sofort können Hersteller aus Baden-Württemberg auch Produktionen registrieren, auch solche mit Beteiligung des SWR, die von möglichen Rotationsvorfällen betroffen sind. Für den Zeitraum der Dreharbeiten können Produktionen im Zusammenhang mit Baden-Württemberg finanziellen Schutz erhalten, wenn sie aufgrund einer koronabedingten Produktionsstörung finanziellen Schaden erleiden und die normale Versicherung keinen Schutz bietet. Der Antrag oder die Registrierung erfolgt bei der Federal Film Funding Agency (FFA). Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der FFA-Website:
Filmförderungsanstalt: Standardfonds von Bund und Ländern (Kino und High-End-Serien)
Filmförderungsagentur: Failure Fund II der Bundesländer (TV-Produktion)
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Inspiriert von Landesregierung BW