Wirtschaft

Bundesrat verabschiedet Gesetz zur Eindämmung von Aktiengeschäften

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Eindämmung von Aktiengeschäften verabschiedet. Das Gesetz soll Steuerplanungsmodelle für den indirekten Erwerb von Grundstücken so unattraktiv wie möglich machen. Der Einsatz von Baden-Württemberg für Instrumente zur Eindämmung der Steuervermeidung bei der Grunderwerbsteuer in den letzten Jahren hat sich somit ausgezahlt.

Der Gesetzesentwurf zur Eindämmung sogenannter Aktiengeschäfte wurde heute vom Bundesrat erfolgreich verabschiedet. Dies bedeutet, dass das Gesetz, das Steuerplanungsmodelle für den indirekten Erwerb von Grundstücken so unattraktiv wie möglich machen soll, am 1. Juli 2021 in Kraft treten kann.

„Schließlich haben wir wichtige Instrumente zur Eindämmung der Steuervermeidung in der Grunderwerbsteuer, für die sich Baden-Württemberg in den letzten Jahren eingesetzt hat“, sagte Finanzminister Edith Sitzmann. Der Kern der erlassenen Vorschriften besteht darin, dass bei einem indirekten Erwerb von Immobilien durch eine Beteiligung an einem Immobilienunternehmen keine Grunderwerbsteuer zu entrichten ist, wenn weniger als 90 Prozent der Anteile an dem Unternehmen erworben werden. Eine zusätzliche Bedingung ist, dass für mindestens zehn Jahre keine weiteren Aktien erworben werden. Der aktuelle Zeitraum beträgt fünf Jahre.

„Ich bin überzeugt, dass die strengeren Vorschriften Aktiengeschäfte viel weniger attraktiv machen“, sagte Sitzmann. Baden-Württemberg hatte wiederholt eine gesetzliche Regelung zur Eindämmung von Aktiengeschäften durch den Bundesrat befürwortet. „Leider ist im Kampf um mehr Steuergerechtigkeit viel Zeit verloren gegangen“, sagte Sitzmann. „Aber jetzt hat sich unser kontinuierliches Engagement ausgezahlt. Die Prognosen der Experten geben Anlass zu Optimismus, dass Aktiengeschäfte deutlich weniger attraktiv werden. „“

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Ein Aktiengeschäft liegt vor, wenn es sich nicht um eine Immobilie selbst handelt, sondern um eine Beteiligung an einer Immobilienholding, die auf einen oder mehrere Aktionäre übertragen wird. Bleibt die Beteiligung unter 95 Prozent und wird diese Beteiligungsgrenze mindestens fünf Jahre lang nicht überschritten, wird nach der aktuellen Rechtslage keine Grunderwerbsteuer fällig. Erst bei einer Übertragung von 95 Prozent und mehr wird ein Immobilienkauf gefälscht und eine Immobilientransfersteuer in Höhe des gesamten Immobilienwertes fällig.

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Auf der Finanzministerkonferenz wurde 2016 eine Arbeitsgruppe der Bundesländer eingesetzt, die Vorschläge für Gesetzesänderungen ausarbeiten sollte. Ziel war es, Steuervermeidungsmodelle durch Aktiengeschäfte unattraktiv zu machen. Nach einem Beschluss der Finanzministerkonferenz im November 2018 verfolgte die Bundesregierung die Vorschläge zunächst nicht weiter. Erst im Juli 2019 legte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vor, der im Wesentlichen auf den Formulierungsvorschlägen der Konferenz der Finanzminister beruht. Trotz der positiven Stellungnahme des Bundesrates im September 2019 hat sich der Finanzausschuss des Bundestages zunächst nicht endgültig mit dem Gesetzesentwurf befasst.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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