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Bundesgerichtshof entscheidet über Schadensersatz bei Dieselautos mit Thermofenstern

Thermofenster bei Dieselautos: BGH urteilt über Schadensersatzansprüche

Am heutigen Tag verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) über die Verwendung von sogenannten Thermofenstern bei Dieselautos. Sollte der BGH grünes Licht für Schadensersatzansprüche geben, könnten Zehntausende Käufer davon profitieren. Der Grund hierfür liegt in einer neuen Rechtsprechung auf europäischer Ebene.

Die Verhandlung vor dem BGH Anfang Mai war für alle Beteiligten eine Mammutaufgabe. Drei BGH-Anwälte auf Seiten der Kläger und drei BGH-Anwälte auf Seiten der Autohersteller stritten über fünf Stunden lang über ausgewählte Dieselklagen, die beispielhaft für Tausende Klagen im ganzen Land stehen. Die Qualität der Argumentation wurde von der Senatsvorsitzenden als „Werbung für die Rechtsanwaltschaft am Bundesgerichtshof“ gelobt.

Im Kern geht es bei der Verhandlung um die Verwendung von Abschalteinrichtungen wie den Thermofenstern. Diese Technologie reduziert oder deaktiviert die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen. Viele Autokäufer klagen darüber, dass die Abgase in den meiste Zeit des Jahres, bei Außentemperaturen unter 8 oder über 15 Grad, nicht gereinigt werden. Ein Mercedes-Kunde bezeichnete die Thermofenster als Manipulation. Seine Klage gehört zu den drei ausgewählten Fällen, die am 8. Mai in Karlsruhe verhandelt wurden.

Bisher wurden keine Schadensersatzansprüche gewährt, da die Autohersteller betonten, dass es sich bei den Thermofenstern nicht um eine Manipulation, sondern um den Schutz des Motors handelt. Auch das Kraftfahrtbundesamt hatte diese Technologie genehmigt. Anders als beim „Skandalmotor“ EA 189 von Volkswagen, bei dem eine Betrugssoftware Testergebnisse manipulierte, sah der BGH keine vorsätzlichen Verstöße gegen Rechtsvorschriften durch die Automanager bei den Thermofenstern. Daher wurde eine fahrlässige Haftung verneint.

Die Situation änderte sich jedoch durch mehrere verbraucherfreundliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Im vergangenen Jahr entschied der EuGH, dass Thermofenster gegen europäisches Recht verstoßen, es sei denn, sie werden in absoluten Ausnahmefällen verwendet. Im März dieses Jahres urteilte der EuGH zudem, dass die EU-Vorschriften zur Genehmigung von Dieselfahrzeugen sowohl dem Schutz der Allgemeinheit vor Luftverschmutzung dienen als auch den einzelnen Autokäufern die Möglichkeit geben sollen, Schadensersatz zu fordern.

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Damit stellt sich nun erneut die Frage, ob in Deutschland Schadensersatzansprüche möglich sind. Die Chancen für diese Ansprüche sind offenbar gestiegen, da der BGH möglicherweise doch eine fahrlässige Haftung der Autokonzerne für das Thema Thermofenster in Betracht zieht. Allerdings ist noch unklar, wie hoch der Schadensersatz ausfallen könnte und wie er berechnet werden soll. Es wurde jedoch angedeutet, dass ein Ersatz für den „Vertrauensschaden“ denkbar wäre, also eine Entschädigung für das Vertrauen der Käufer, dass in ihren Fahrzeugen keine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist.

Die genaue Berechnung des Schadens und die Frage nach Verjährungsfristen für Dieselkäufer, die aufgrund der Thermofenster noch nicht geklagt haben, sind jedoch noch offen.

Sollte der BGH heute grundsätzlich Schadensersatzansprüche bestätigen, werden konkrete Vorgaben für die unteren Instanzen gemacht. Dies würde zu einer großen Arbeitsbelastung für die Zivilgerichte führen, da sie möglicherweise für jedes einzelne Diesel-Modell prüfen müssten, ob eine verbotene Abschalteinrichtung verwendet wurde und wie hoch der Schadensersatz im Einzelfall ausfallen könnte. Schon jetzt liegen bei den Zivilgerichten Zehntausende Klagen aufgrund der Diesel-Thermofenster vor.

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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