Die französischen Behörden haben angekündigt, dass Bürgerinnen und Bürger bis zum 30. April 2024 die Möglichkeit haben, die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Fessenheim einzusehen und zu kommentieren. Dieser Prozess der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung bietet den Menschen die Gelegenheit, sich zu den möglichen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die Umwelt sowie auf die Gesundheit von Mensch und Tier zu äußern.
Die Unterlagen, darunter die Umweltverträglichkeitsstudie und die Bewertung durch die französische Umweltbehörde Autorité Environnementale, sind sowohl in Papierform als auch online verfügbar. Bürgerinnen und Bürger können ihre Stellungnahmen oder Einwendungen in deutscher Sprache bei den zuständigen französischen Behörden einreichen.
Das Kernkraftwerk Fessenheim wurde 2020 endgültig abgeschaltet und die Vorbereitungen für den Rückbau sind bereits im Gange. Die Erteilung der Genehmigung für den Rückbau ist für 2025 geplant. Die Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Genehmigungsverfahren berücksichtigt.
Es wird erwartet, dass auch das Land Baden-Württemberg eine Stellungnahme abgeben wird, nachdem die Unterlagen von Expertinnen und Experten des Umweltministeriums und des Regierungspräsidiums Freiburg bewertet wurden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Plattform, um ihre Anliegen und Bedenken im Zusammenhang mit dem Rückbau des Kernkraftwerks Fessenheim zu äußern und sicherzustellen, dass Umweltauswirkungen und Gesundheitsrisiken angemessen berücksichtigt werden.