
Seit Anfang März können sich Interessierte auf einen von 75 medizinischen Studienplätzen bewerben, die im Rahmen der Landarztquote Baden-Württemberg vergeben werden. Bei der Auswahl werden mehrere Kriterien berücksichtigt.
Die Vergabe der 75 medizinischen Studienplätze im Rahmen des Landarzttarif hängt nicht von der Abiturnote oder einer besonders langen Wartezeit ab. Kriterien wie z
- das Ergebnis der Prüfung für medizinische Studiengänge,
- abgeschlossene Ausbildung und/oder Tätigkeit in einem medizinisch verwandten Beruf,
- ein abgeschlossener Freiwilligendienst mit Patientenkontakt,
- Ehrenamtliche Tätigkeit mit Patientenkontakt
und das Ergebnis eines Auswahlgesprächs, in dem die persönliche Eignung und Motivation der Bewerber für eine Stelle als Hausarzt beurteilt wird.
Wichtiger als die Abiturnote
„Aus gutem Grund berücksichtigen wir bei unserem Auswahlverfahren nicht nur die Abiturnote. Denn gute Allgemeinmediziner zeichnen sich nicht nur durch ihr Fachwissen, sondern auch durch Empathie und soziale Kompetenz aus“, so der Gesundheitsminister Mann Luca.
„Die Landarztquote ist eine Chance, weil sie engagierten jungen Menschen ermöglicht, ihren Traum vom Medizinstudium zu verwirklichen und die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum sicherstellt“, betonte Regierungspräsidentin Susanne Bay. „Eine Bewerbung gibt auch jenen eine echte Chance, die im herkömmlichen Aufnahmeverfahren keine Chance bekommen, aber bereits berufliche oder ehrenamtliche Vorerfahrungen haben, die darauf hindeuten, dass ihnen die Tätigkeit als Arzt besonders wichtig ist.“
Die 75 erfolgreichen Bewerber verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums und der Facharztausbildung mindestens zehn Jahre als Hausarzt in einem unterversorgten Gebiet in Baden-Württemberg zu arbeiten. Wer diese Chance nutzen und ins kommende Wintersemester starten möchte, muss sich beeilen: Bewerbungen sind nur noch bis Donnerstag, 31. März 2022 online über die möglich Bewerbungsportal für die Landarztquote möglich.
Landarztquote und Fördermaßnahmen des Landes
Die Landarztquote ist eine vorläufige Quote für die Zulassung zum Studium der Humanmedizin und richtet sich nach dem „Gesetz zur Förderung der Sicherung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg“ (Landesarztgesetz). Jährlich können bis zu 75 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich im Gegenzug dazu verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der Facharztausbildung für mindestens zehn Jahre als Hausarzt tätig zu sein. Diese Verpflichtung wird durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag und eine darin festgelegte Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro abgesichert. Für die Umsetzung und das Antragsverfahren ist das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg zuständig.
Auch die Landesregierung Baden-Württemberg ergreift vielfältige Maßnahmen, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. Auf diese Weise werden digitale Angebote für Patienten vorangetrieben und die Modellprojekte „Kooperative Hausarztmodelle“ unterstützt. Das Land fördert das seit 2012 Landärzteprogramm verschiedene Projekte wie die Übernahme oder Neugründung von Hausarztpraxen und die Einstellung von Ärzten zur Verbesserung oder Aufrechterhaltung der hausärztlichen Versorgung. Allein mit diesem Förderprogramm hat das Land bereits insgesamt rund 4,4 Millionen Euro gezielt und erfolgreich in die Sicherung der Grundversorgung investiert. Mit 10 Millionen Euro unterstützt das Land den Aufbau Grundversorgungszentren als erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen.
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Inspiriert von Landesregierung BW