Die Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer hat sich kürzlich mit Mitgliedern der Landesarbeitsgemeinschaft taubblind Baden-Württemberg über die Barrieren im Alltag taubblinder und hörsehbehinderter Menschen ausgetauscht. Dabei wurden erhebliche Hindernisse in der Kommunikation, im Zugang zu Informationen und in der Mobilität aufgezeigt. Diese Barrieren führen dazu, dass die Rechts- und Teilhaberechte dieser Menschen häufig nicht erfüllt werden und das Zusammenleben in der Gesellschaft erschwert wird.
Die Betroffenen fordern daher dringende Verbesserungen, wie barrierefreie Beratungsangebote für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen sowie die Anerkennung des Merkzeichens TBl in der Versorgungsmedizinischen Verordnung. Es wird betont, wie wichtig niedrigschwellige Beratungsangebote sind, um den Zugang zu wichtigen Informationen und damit die Teilhabe gemäß der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zu gewährleisten.
Ein zentrales Anliegen ist die Einführung spezialisierter Sozialberatung und der Peer-to-Peer-Ansatz, bei dem die Berater selbst taubblind oder hörsehbehindert sind und ihre Erfahrungen einbringen können. Trotz Fortschritten, wie der Anerkennung von Taubblindheit als eigenständige Behinderung im Bundesteilhabegesetz, bestehen weiterhin Defizite, insbesondere im Hinblick auf die Assistenz für taubblinde Menschen. Es gibt einen Mangel an Taubblindenassistenzen, der die umfassende Teilhabe dieser Personen beeinträchtigt.
In Baden-Württemberg leben schätzungsweise 625 taubblinde und hörsehbehinderte Menschen, die auf spezialisierte Unterstützung angewiesen sind. Die Forderungen der Landesarbeitsgemeinschaft taubblind Baden-Württemberg zielen darauf ab, die Situation dieser Menschen zu verbessern und ihre Rechte und Kompetenzen zu stärken. Die aktuellen Herausforderungen liegen vor allem in der Gewährleistung ausreichender Assistenz, spezifischer Beratungsangebote und der Anerkennung von Taubblindheit als eigenständige Behinderung in der Gesetzgebung.