Ein Mitgründer der Hamburger Varengold Bank wurde vom Bonner Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt, aufgrund seiner Beteiligung an betrügerischen Cum-Ex-Aktiengeschäften. Der Angeklagte, ein 50-Jähriger früherer Vorstandsmitglied der Bank, wurde beschuldigt, von 2009 bis 2011 in vier Cum-Ex-Fällen involviert gewesen zu sein. Insgesamt wurden rund 93 Millionen Euro erstattet oder angerechnet, obwohl die entsprechenden Steuern nicht gezahlt wurden. Gemäß dem Urteil wird ein Betrag von 1,5 Millionen Euro eingezogen, was dem persönlichen Profit des Angeklagten aus den fragwürdigen Geschäften entspricht.
Dieses ist der achte Cum-Ex-Schuldspruch des Bonner Landgerichts. Seit dem ersten Urteil im Jahr 2020 und der Bestätigung durch den Bundesgerichtshof im Jahr 2021 gilt Cum-Ex eindeutig als Straftat und nicht nur als fragwürdige Praxis. Das komplexe Geschäftsmodell, das von 2006 bis 2011 weit verbreitet war, führte zu einem beträchtlichen finanziellen Schaden für den deutschen Staat und die Allgemeinheit. Insgesamt wurden zweistellige Milliardensummen auf betrügerische Weise erlangt. Die Aufarbeitung und Strafverfolgung dieser Fälle wird voraussichtlich noch Jahre in Anspruch nehmen.