Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst und lockert die Beschränkungen vorsichtig. Damit gelten im Land wieder die Warnstufe und die 3G-Verordnung.
Am Dienstag, 22. Februar 2022, hat der Ministerrat eine Änderung des Corona-Verordnung entschieden und weitere Lockerung auf den Weg legen.
Das bisherige Stufensystem des Landes, das in enger Zusammenarbeit mit Wissenschaft und medizinischer Praxis entwickelt wurde, bleibt erhalten. Die Grenzwerte werden vor dem Hintergrund der aktuell dominierenden omicron-Variante angepasst. Außerdem wird die Alarmstufe II aufgehoben. Künftig gilt:
- Basis Level: Nationale Alarm- oder Alarmstufennummern und -grenzwerte nicht erreicht oder überschritten.
- Warnstufe: 7-Tage-Krankenhausinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 4 oder ab 250 COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen.
- Alarmstufe: 7-Tage-Krankenhausinzidenz (Anzahl der Patienten, die zur Behandlung aufgenommen wurden, die an COVID-19 erkrankt sind, pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder übersteigt 15 und von 390 COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen.
In der voraussichtlich ab Mittwoch, 23. Februar 2022, geltenden Warnstufe gilt in Baden-Württemberg in vielen Lebensbereichen wieder die 3G-Regelung statt des bisherigen 2G. Dazu gehören die Bereiche Gastronomie, Events oder Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körperbezogene Dienstleistungen. Auf der Grundstufe gibt es in diesen Bereichen keine Zugangsbeschränkungen mehr, auf der Alarmstufe würde aber wieder die 2G-Regel gelten.
Mehr Besucher bei Veranstaltungen möglich
Bei Veranstaltungen werden die Nutzungsgrenzen erhöht. Auf der Grundstufe gibt es keine Zugangsbeschränkungen. In der Warnstufe sind in geschlossenen Räumen mit einer Obergrenze von 6.000 Besuchern maximal 60 Prozent der Kapazität erlaubt. Im Außenbereich gelten 75 Prozent für eine maximale Besucherzahl von 25.000. Bei Alarmstufe sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit maximal 50 Prozent der Kapazität erlaubt, mit einer Obergrenze von 2.000 Besuchern. Im Außenbereich können bei einer maximalen Besucherzahl von 5.000 maximal 50 Prozent genutzt werden.
Auch die Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und nicht genesene Personen werden angepasst:
- Grundstufe: keine Einschränkungen
- Warnstufe: ein Haushalt plus zehn Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre sind nicht enthalten)
- Alarmstufe: ein Haushalt plus fünf Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre zählen nicht)
Clubs und Diskotheken dürfen unter Auflagen öffnen
Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen. 3G gilt für die Grundstufe. In der Warn- und Alarmstufe dürfen nur vollständig geimpfte, aufgefrischte und genesene Personen aufgenommen werden, die zudem über einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test verfügen. Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht mit Ausnahme der Tanzfläche.
Angepasste Regelungen gelten auch für Saunen (Grundstufe: keine Einschränkungen; Warnstufe: 3G; Alarmstufe: 2G) und Dampfbäder (Grundstufe: 3G; Warn- und Alarmstufe: 2G).
Die örtlichen Ausgangsbeschränkungen entfallen.
Die Maskenpflicht wird in geschlossenen öffentlichen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich beibehalten. Personen ab 18 Jahren müssen in den Warn- und Alarmstufen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Außenbereich muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Die Corona-Regeln im Überblick (PDF)
Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg
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Inspiriert von Landesregierung BW