Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat für eine Mindestspeicherung von IP-Adressen ein, um die Strafverfolgungsbehörden bei der Identifizierung von Tätern im Internet zu unterstützen. Die Mindestspeicherpflicht von IP-Adressen wird als unverzichtbar angesehen, da schwere Straftaten sich zunehmend ins Internet verlagern. Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Baden-Württembergs, Thomas Strobl, betonte die Notwendigkeit, digitale Fingerabdrücke sichtbar zu machen, um Täter nicht unentdeckt zu lassen und potenzielle Opfer zu schützen.
Die Einführung dieser Maßnahme zur Mindestspeicherung von IP-Adressen soll insbesondere bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität im Internet helfen. Die IP-Adresse kann als effizientester Ermittlungsansatz dienen und den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, Täter zügig zu identifizieren. Ohne die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber können Ermittlungen ins Leere laufen, wenn keine anderen Spuren vorhanden sind.
Die Kritik des Ministers richtet sich besonders gegen das geplante Quick-Freeze-Gesetz der Bundesregierung, das als unzureichend angesehen wird. Strobl betont, dass relevante Daten entweder gar nicht gespeichert werden oder bereits gelöscht sind, bevor die Polizei von der Straftat erfährt. Besonders bei schwersten Straftaten wie Sexualdelikten, Mord und Totschlag sowie dem Schutz von Kindern und Schwächsten, sei eine effektive Speicherung von IP-Adressen unerlässlich.
Die geplante Maßnahme zur Mindestspeicherung von IP-Adressen stößt auf geteilte Meinungen und kontroverse Debatten. Datenschützer könnten Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre und der Datensicherheit äußern, während Befürworter die Maßnahme als effektive Möglichkeit zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität im Internet sehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln wird und welche konkreten Auswirkungen die Einführung der Mindestspeicherung von IP-Adressen haben wird.