Bei einem Treffen verschiedener Interessengruppen bekräftigte Verkehrsminister Winfried Hermann den Informationsbedarf für Entscheidungsträger auf der Albtalstraße, die seit 2015 nach einem Steinschlag aus Sicherheitsgründen gesperrt ist.
Über die Zukunft derer, die seit 2015 nach einem Steinschlag aus Sicherheitsgründen geschlossen sind Albtalstraße (Landstraße 154) in Südbaden, Vertreter des Ministeriums für Verkehr und Umwelt, des Regierungspräsidiums Freiburg, des Landratsamtes Waldshut, der Nachbargemeinden Albbruck, Dachsberg, Görwihl und Sankt Blasien sowie Bundestags- und Landtagsabgeordnete Meinungen ausgetauscht. Verkehrsminister Winfried Hermann bekräftigte am Montag, den 7. Februar, die Notwendigkeit, die Entscheidungsträger zu informieren: „Ermittlungen und Planungen laufen seit Jahren. Die Renovierungsarbeiten dauern natürlich viel länger und sind auch viel teurer. Hinzu kommen schwierige Konflikte mit dem Naturschutz. Dazu war ein Informationsaustausch dringend erforderlich.“
„Uns ist klar, dass trotz der erheblichen Kosten keine Abstriche bei den Empfehlungen der Gutachter des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau und der anderen Gutachter des Sanierungsprogramms Albtal gemacht werden dürfen Sicherheit der Menschen“, betonte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.
Kompromiss zwischen Infrastruktur, Naturschutz und Wirtschaftlichkeit
Landrat Martin Kistler sagte: „Ich bin dankbar für den heutigen Austausch, der gezeigt hat, wie wichtig Felssicherungsmaßnahmen für die Region, aber auch für andere Täler des Landes sind. Das Spannungsfeld zwischen Erhalt der Infrastruktur für die Bevölkerung und Verkehrsanbindung der Region einerseits und Naturschutz und Wirtschaftlichkeit andererseits deutlich geworden, in diesem Spannungsfeld muss ein Kompromiss gefunden werden, der meiner Meinung nach in einem Modellprojekt gut ausgearbeitet werden kann.“
Minister Hermann führte in das Thema ein und stellte auch die landespolitischen Rahmenbedingungen vor. Martin Kistler präsentierte den aktuellen Stand der geplanten Böschungs- und Hangsicherungsmassnahmen. Es folgte ein Beitrag von Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.
Im Anschluss fand ein reger Austausch zwischen allen Teilnehmern statt. Einerseits die langwierige Planung, die umfangreichen Eingriffe in Natur und Landschaft, die hohen Kosten und die lange Bauzeit, andererseits die mögliche Entlastung der Anwohner von Buch, Etzwihl und Schachen vom aktuellen Umleitungsverkehr u kürzere Reisezeiten wurden diskutiert. Ob bzw. wie die Maßnahme anhand der dargestellten naturschutzfachlichen Belange umsetzbar ist, wird sich im weiteren Planungsprozess herausstellen.
Die Albtalstraße
Die Landesstraße 154 verläuft zwischen Albbruck und der Tiefensteiner Brücke etwa fünf Kilometer auf der linken Seite des Albtals. Es wurde Mitte des 19. Jahrhunderts erbaut und stellt ein unbewegliches Bau- und Kulturdenkmal dar.
Im Juli 2013 kam es im Bereich der Tiefensteinbrücke zu einem Steinschlag durch einen Felsbrocken mit einem Volumen von rund drei Kubikmetern. Dieses Ereignis veranlasste eine Bewertung durch die Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau. Als Ergebnis wurde eine hohe bis sehr hohe latente Gefährdung der Albtalstraße festgestellt. Zu Pfingsten 2015 musste die Albtalstraße im Abschnitt zwischen Albbruck-Hohenfels und Tiefensteiner Brücke auf ca. 2,8 km gesperrt werden.
Für die gesperrte Albtalstraße gibt es zwei Umfahrungen über bestehende Kreisstraßen: von Süden nach Norden über das Dorf Buch mit einer Mehrfachstrecke von 700 Metern oder zwei Minuten längerer Fahrzeit und von Norden nach Süden über das Dorf Schachen mit einer zusätzlichen Strecke von 1,2 km bzw. drei Minuten mehr Fahrzeit.
Böschung und Böschung müssen großflächig gesichert werden
Um die Albtalstraße wieder öffnen zu können, sind sowohl aus ingenieurgeologischer als auch aus verkehrsrechtlicher Sicht (Sicherungspflicht für den Verkehr) umfangreiche Damm- und Hangsicherungsmaßnahmen erforderlich. Die Gefahr auf der Albtalstraße wird dadurch deutlich, dass es seit der Sperrung der Straße zu weiteren Steinschlägen und Rutschungen kam.
Die betroffenen Flächen entlang der Albtalstraße liegen im Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Alb zum Hochrhein“ und gleichzeitig im Vogelschutzgebiet „Südschwarzwald“. Bei umfangreichen Felsschutzmaßnahmen in diesem sensiblen Bereich ist mit erheblichen Eingriffen in geschützte Lebensraumtypen und Beeinträchtigungen geschützter Arten innerhalb dieser europäischen Schutzgebiete zu rechnen. Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Felsschutzmaßnahmen ist daher, dass im Rahmen der gebiets- und artenschutzrechtlichen Ausnahmeprüfung nachgewiesen wird, dass die jeweiligen Bundesnaturschutzgesetz aufgeführte außergewöhnliche Gründe. Dazu gehört unter anderem, dass geeignete, sogenannte Kohärenzsicherungsmaßnahmen in ausreichendem Maße gefunden werden, um die erheblichen Beeinträchtigungen europäischer Schutzgebiete auszugleichen. Zudem bedarf es der Entwicklung eines umfassenden Kompensationskonzeptes, um die immensen Eingriffe in Natur und Landschaft kompensieren zu können.
Kosten von mindestens 20 Millionen Euro
Die Ergebnisse des Ausgleichskonzepts, das für die Genehmigung der Gebirgssicherungsmaßnahmen erforderlich ist, werden voraussichtlich bis Ende 2023 vorliegen. Sobald alle Fakten vorliegen, kann dann über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Durch die umfangreichen Böschungs- und Hangsicherungs- und Ausgleichsmaßnahmen (einschließlich Kohärenzmaßnahmen für die betroffenen europäischen Schutzgebiete) belaufen sich die Kosten derzeit auf mindestens 20 Millionen Euro. Ein Planfeststellungsverfahren wird voraussichtlich mindestens zwei Jahre dauern. Die Bauzeit würde nach aktuellem Stand rund fünf Jahre betragen.
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Inspiriert von Landesregierung BW