Neue Maßnahmen zur Förderung des Weinbaus in Baden-Württemberg
Die Weinbauindustrie Baden-Württembergs steht vor neuen regulatorischen Veränderungen, die darauf abzielen, den Weinbau im Land wettbewerbsfähig zu halten. Die Anpassung von Verwaltungsprozessen und Förderverfahren soll den Zugang erleichtern und Bürokratie abbauen.
Eine der Änderungen betrifft die Gültigkeitsdauer von Pflanzgenehmigungen, die auf eine bestimmte Parzelle bezogen sind, auf der eine Rodung durchgeführt wurde. Diese wurde von drei auf sechs Jahre verlängert, was den Winzerinnen und Winzern mehr Planungssicherheit bietet.
Des Weiteren müssen sich die Weinbauern auf Veränderungen bei der Pheromonförderung einstellen. Aufgrund des Klimawandels ist eine frühere und flexiblere Ausbringung der Pheromondispenser notwendig. Ab dem Jahr 2024 können die Dispenser bereits vor der Stellung des Auszahlungsantrags ausgebracht werden, was den Anwendern zu Gute kommt.
Auch die Förderung des Handarbeitsweinbaus erfährt eine Änderung. Die Fördersatzerhöhung von 3.000 auf 5.000 Euro pro Hektar geht mit einer Senkung der Mindestfläche je Antrag auf drei Ar einher, was insbesondere kleineren Betrieben zugutekommen soll.
Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, die Weinbauindustrie in Baden-Württemberg zu modernisieren und den Weinbau für Winzerinnen und Winzer attraktiver zu gestalten. Die Verwaltungsvereinfachungen und verlängerten Gültigkeitsdauern sollen den Zugang zu Fördergeldern erleichtern und den bürokratischen Aufwand reduzieren.
Die Ankündigung wurde von der Weinbauindustrie positiv aufgenommen. Die Veränderungen sollen dabei helfen, die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbauindustrie in Baden-Württemberg zu stärken und die Branche für zukünftige Entwicklungen zu rüsten.