Das Land hat grünes Licht für die Anhörung zur Einführung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg gegeben. Die Pflegekammer soll eine starke Stimme für die Pflege werden.
Der Ministerrat hat am Dienstag, 20. Dezember 2022, grünes Licht für die Anhörung der Verbände zum geplanten Pflegekammergesetz gegeben. Mit diesem Beschluss im Gesetzesverfahren rückt die Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg einen wichtigen Schritt näher. Mit der geplanten Gründung einer berufsständischen Vertretung aller rund 110.000 Pflegefachkräfte im Land sollen die Pflegekräfte mehr Selbstverantwortung bekommen und sich mit einer starken Stimme für die Interessen ihrer Mitglieder im Gesundheitswesen einsetzen. Eine demokratisch von allen Pflegefachkräften gewählte Vertreterversammlung soll künftig – auf Augenhöhe mit den anderen Heilberufen – gegenüber dem Gesetzgeber und gegenüber den Entscheidern im Gesundheitswesen mit Gewicht ihre Positionen vertreten können.
Der Ministerrat hat am Dienstag, 20. Dezember 2022, grünes Licht für die Anhörung der Verbände zum geplanten Pflegekammergesetz gegeben. Mit diesem Beschluss im Gesetzesverfahren rückt die Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg einen wichtigen Schritt näher. Mit der geplanten Gründung einer berufsständischen Vertretung aller rund 110.000 Pflegefachkräfte im Land sollen die Pflegekräfte mehr Selbstverantwortung bekommen und sich mit einer starken Stimme für die Interessen ihrer Mitglieder im Gesundheitswesen einsetzen. Eine demokratisch von allen Pflegefachkräften gewählte Vertreterversammlung soll künftig – auf Augenhöhe mit den anderen Heilberufen – gegenüber dem Gesetzgeber und gegenüber den Entscheidern im Gesundheitswesen mit Gewicht ihre Positionen vertreten können.
„Es wird höchste Zeit, dass die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen endlich über ihren eigenen Berufsstand mitentscheiden kann und in den Beschlussgremien mit am Tisch sitzt – und nicht mehr nur Empfängerin von Regeln ist, die andere machen. Ich bin sicher: Die Pflegekammer macht den Unterschied“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha nach der Entscheidung des Kabinetts zum Start der Anhörung des Gesetzentwurfs in Stuttgart.
Inspiriert von Landesregierung BW