Die Amtszeit von Dr. Uwe Schlosser, dem ersten Opferkommissar der Landesregierung, endet. Dr. In dieser Funktion legte Schlosser wichtige Grundlagen und baute Strukturen im Opferschutz Baden-Württembergs auf.
Mit dem Ende der Legislaturperiode wird die Amtszeit des ersten Opferkommissars der baden-württembergischen Landesregierung Dr. Uwe Schlosser, zu einem Ende kommen. Der ehemalige Generalstaatsanwalt hatte dieses Amt seit dem 1. Juli 2020 inne. Er legte wichtige Grundlagen und baute Strukturen im Opferschutz von Baden-Württemberg auf. Im Justizministerium und für Europa schuf unter Dr. Uwe Schlosser eine zentrale Anlaufstelle für Opfer und ihre Angehörigen bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großereignissen. Justizminister und für Europa Guido Wolf dankte Dr. Uwe Schlosser für seine Arbeit und Dienste.
Verpflichtung zu einem wirksamen Opferschutz
Justizminister Guido Wolf sagte: „Dr. Uwe Schlosser war genau der richtige Mann zur richtigen Zeit. Sein Engagement für Opfer von Straftaten und sein wirksamer Opferschutz haben ihn während seiner gesamten Karriere in der baden-württembergischen Justiz ausgezeichnet. Sein Fachwissen und sein Überblick sowie seine Vernetzung im Bereich des Opferschutzes haben maßgeblich dazu beigetragen, dass innerhalb eines Jahres wichtige Strukturen geschaffen und Angebote für Opfer zusammengestellt wurden. So auch der Ombudsmann des Opfers Mit dem WEISSEN RING Baden-Württemberg wurde ein umfassendes Kooperationsabkommen geschlossen. In Ergänzung Baden-Württemberg beteiligt sich mit vier weiteren Bundesländern an einer Beratung für den Opferkommissar der Bundesregierung, die nach einem Angriff rund um die Uhr erreichbar ist. Neben seiner herausragenden beruflichen Arbeit gab es sein außerordentliches persönliches Engagement, für das ich mich ganz herzlich bei Dr. Danke Uwe Schlosser bedanken möchte. „“
Der Opferkommissar der Landesregierung Baden-Württemberg, Generalstaatsanwalt a. D. Dr. Uwe Schlosser sagte: „Opferschutz ist eine wichtige Aufgabe. Umso mehr freute ich mich, dass mir die Landesregierung das neu geschaffene Amt des Opferkommissars übertragen hatte. Das hat mich sehr gefreut. Wir haben jetzt Strukturen für Amokläufe, Terroranschläge und Katastrophen größeren Ausmaßes gebaut, von denen wir hoffen, dass wir sie niemals brauchen werden. Mit der im Justizministerium geschaffenen zentralen Kontaktstelle ist es uns aber auch gelungen, den Opferschutz im Land zu stärken. „“
Aufgaben des Ombudsmanns des Opfers
Die Hauptaufgabe der zentralen Kontaktstelle und des Ombudsmanns des Opfers besteht darin, die Opfer, die Betroffenen und ihre Angehörigen zu betreuen und zu beraten und sie in Hilfsangeboten vom Beginn der akuten Phase bis zum Ende der Nachsorgephase zu vermitteln das Ereignis eines Terroranschlags, Amok-Angriffe und schwerer Zwischenfälle. Das Hauptziel der zentralen Kontaktstelle ist die Einrichtung eines „One-Stop-Dienstes“ für die Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Katastrophen größeren Ausmaßes. Die zentrale Kontaktstelle ist mit dem freiwilligen Ombudsmann für Opfer und vier festangestellten Mitarbeitern besetzt.
Der Ombudsmann des Opfers und sein Büro fungieren auch als Pilot für Opfer allgemeiner Straftaten und als Kontaktstelle und Koordinierungsstelle für die Opferschutzbehörden.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, haben beispielsweise der Ombudsmann der Opfer und der WEISSE RING Baden-Württemberg Mitte April ein umfassendes Kooperationsabkommen geschlossen, um die Opfer und Betroffenen bei Terroranschlägen, Amokläufen und Betroffenen schnell und bestmöglich zu versorgen schwerwiegende Vorfälle aufgrund einer Straftat.
Dr. Uwe Schlosser
Dr. Uwe Schlosser war von Dezember 2009 bis Juni 2020 Generalstaatsanwalt in Karlsruhe und damit Leiter dieser Behörde. Die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe übt die technische Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und ihre Zweigstellen für den badischen Teil des Landes aus. Es ist die Zwischenbehörde zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Justizministerium sowie für Europa. Während seiner Amtszeit als Generalstaatsanwalt Dr. Uwe Schlosser ist der Schutz der Opfer von Straftaten immer ein besonderes Anliegen, dem er als Vorsitzender der Opfer- und Zeugenschutzkommission wichtige Impulse geben konnte. Er hat sich konsequent für das Instrument der Versöhnung zwischen Straftätern und Opfern eingesetzt, um junge Straftäter nicht nur auf die Folgen ihres Handelns aufmerksam zu machen, insbesondere bei Verbrechen im sozialen Bereich, sondern um den Opfern auch eine aktive Rolle beim Kommen zu geben sich mit ihnen abzufinden. Darüber hinaus leitete Dr. Uwe Schlosser 2012/2013 die zweite Opfer- und Zeugenschutzkommission, die im Juli 2013 ihren umfassenden Abschlussbericht mit über 100 Vorschlägen zur Verbesserung des Opferschutzes vorlegte. Am 1. Juli 2020 trat er seine Position als an der erste Opferkommissar der Landesregierung.
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