Eine Maßnahme im Paket des Kultusministeriums gegen den Lehrkräftemangel ist die Ausweitung des Direkteinstiegs auf Grundschulen und die Sekundarstufe I (Werkreal- Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen). Entsprechende Stellen sind seit dem 21. April 2023 im Sonderausschreibungsverfahren auf Lehrer Online in Baden-Württemberg veröffentlicht. Damit steht der Weg zur Ausbildung als wissenschaftliche Lehrkraft in den Lehrämtern Grundschule sowie Sekundarstufe I künftig auch Personen offen, die kein Lehramtsstudium absolviert haben.
„Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz hat als eine Maßnahme gegen den Lehrkräftemangel empfohlen, das Angebot für einen Seiten- und Direkteinstieg zu prüfen und zu erweitern. Daran arbeiten wir schon eine Weile und nun setzen wir es um: Wir ermöglichen den Direkteinstieg in der Grundschule und der Sekundarstufe I und wollen damit die Unterrichtsversorgung verbessern“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.
Direkteinstieg ist qualitativ hochwertig und ein attraktives Angebot
Die Kultusministerin betont: „Der Direkteinstieg ist ein Instrument, das sich an den beruflichen Schulen bewährt hat. Durch die intensive zweijährige Schulung ist der Direkteinstieg ein Weg in den Schuldienst, der Qualität sicherstellt. An den beruflichen Schulen ist er nicht mehr wegzudenken: Wir gewinnen darüber pro Jahr mehr als 200 Lehrkräfte für die beruflichen Schulen.“ Dass der Direkteinstieg attraktiv ist, zeigt auch die Zahl der Interessentinnen und Interessenten für den Direkteinstieg als Technische Lehrkraft oder Fachlehrkraft Sonderpädagogik. Nachdem im Herbst 2022 bereits die ersten Lehrkräfte diese Ausbildung begonnen haben, liegen jetzt rund 100 Bewerbungen für das Schuljahr 2023/2024 vor.
Direkteinsteigerinnen und -einsteiger werden schulbezogen eingestellt und durchlaufen berufsbegleitend eine zweijährige pädagogische Schulung an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung. So werden Qualität und inhaltlicher Umfang der Ausbildung sichergestellt. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung. Anschließend erfolgt eine einjährige Bewährung, bevor die reguläre Einstellung mit einer möglichen Verbeamtung in den Schuldienst vorgenommen wird.
Voraussetzung ist ein Bachelor- oder Masterabschluss
Auch die Voraussetzungen für den Direkteinstieg sind grundsätzlich hoch. In der Grundschule ist ein Einstieg nur mit einem akkreditierten Bachelor-Abschluss möglich. Aus den Studieninhalten müssen sich zwei Fächer der Grundschule ableiten lassen wie beispielsweise Sachunterricht, Kunst, Sport, Musik, Religion oder Englisch. Eines der Fächer muss Mathematik oder Deutsch sein.
Für die Sekundarstufe I ist ein akkreditierter Masterabschluss zwingende Voraussetzung, aus dessen Studieninhalten sich zwei Fächer der Sekundarstufe I ableiten lassen. Das sind beispielsweise Biologie, Chemie, Ethik, Religion, Französisch, Geographie, Geschichte, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politikwissenschaft, Sport, Technik sowie Wirtschaftswissenschaft. Außerdem ist ein dreiwöchiges Praktikum in Form einer Tätigkeit in der schulischen oder außerschulischen Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen Voraussetzung.
Die Stellen für den Direkteinstieg werden im Rahmen der Sonderausschreibung für alle Schularten über verfügbar sein. Ausschreibungen sind insbesondere in Mangelregionen für den Direkteinstieg geöffnet, in denen die Besetzung mit Personen mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung nicht sichergestellt werden kann. Bei den Stellen werden die Direkteinsteigerinnen und -einsteiger nachrangig zum Zug kommen. Priorität hat immer noch die Einstellung einer Lehrkraft, die ein Lehramtsstudium und ein Referendariat für die betreffende Schulart absolviert hat.
In folgenden Kreisen sind eine oder mehrere Stellen für den neu geöffneten Direkteinstieg ausgeschrieben:
- Alb-Donau-Kreis
- Landkreis Biberach
- Landkreis Böblingen
- Landkreis Calw
- Landkreis Esslingen
- Landkreis Freudenstadt
- Landkreis Göppingen
- Landkreis Heilbronn
- Hohenlohekreis
- Landkreis Ludwigsburg
- Rems-Murr-Kreis
- Landkreis Reutlingen
- Landkreis Rottweil
- Landkreis Schwäbisch Hall
- Schwarzwald-Baar-Kreis
- Landkreis Sigmaringen
- Landkreis Tübingen
- Landkreis Waldshut
- Zollernalbkreis
- Stadtkreis Heilbronn
- Stadtkreis Stuttgart
- Stadtkreis Ulm
Inspiriert von Landesregierung BW