Bei größeren Ausbrüchen müssen nicht mehr ganze Schulklassen und Kita-Gruppen unter Quarantäne gestellt werden. Das Land hat eine entsprechende Richtlinie für die Gesundheitsämter aktualisiert. Damit wird der Präsenzunterricht geschützt und ein geregelter Schul- und Kitabetrieb sichergestellt.
Auch bei größeren Ausbrüchen müssen künftig nicht mehr ganze Klassen und Kita-Gruppen unter Quarantäne gestellt werden. Das teilte das Gesundheitsministerium mit. ein passendes Leitfaden für die Gesundheitsämter (PDF) hat die Landesregierung aktualisiert. Ab sofort müssen sich nur noch positiv getestete Kita- und Schulkinder selbst isolieren. Bisher galt die Regel, dass die gesamte Klasse oder Kita-Gruppe in Quarantäne musste, wenn mehr als fünf Jugendliche oder 20 Prozent einer Klasse infiziert waren. Alle nicht von der Quarantäne befreiten Schüler einer Klasse werden jedoch weiterhin an fünf Tagen in Folge getestet, wenn dort Infektionsfälle auftreten.
Bewährte Maßnahmen gewährleisten ein sehr hohes Schutzniveau
„So schützen wir den Präsenzunterricht und sorgen dafür, dass der Schul- und Kitabetrieb vernünftig geregelt wird. Auch unter Kindern und Jugendlichen breitet sich Omicron rasant aus, immer mehr von ihnen infizieren sich.“ nach alter Regel hätten immer mehr ganze Schulklassen und Kita-Gruppen in Quarantäne gehen müssen – das wollen wir verhindern“, sagte der Gesundheitsminister Mann Luca. Und Kultusminister Theresa Schopper ergänzt: „Mit regelmäßigen Tests, Masken, dem Förderprogramm für Luftfilter und Vorgaben zur Belüftung können wir diesen Schritt gehen und weiterhin ein sehr hohes Schutzniveau für die Jugendlichen und ihre Familien bieten.
Auch Gesundheitsminister Lucha ist überzeugt, dass mit den regelmäßigen Tests und der Maskenpflicht weiterhin ein sehr hoher Infektionsschutz in Schulen und Kitas gewährleistet ist. „Allerdings stellt sich heraus, dass die aktuelle Omikron-Variante etwas milder ist. Außerdem werden immer mehr Menschen im Land gestärkt und damit die Familienangehörigen der Studierenden und Kita-Kinder geschützt“, sagte er.
Erlaubte Flexibilität für Schulleiter
Im Ausbruchsfall können auch schulorganisatorische Gründe zum Tragen kommen, die es erforderlich machen, eine Klasse vorübergehend im Fernunterricht zu unterrichten. Nach Rückmeldungen aus der Praxis hat das Bildungsministerium den Schulen in einem angemessenen Rahmen Entscheidungsspielräume für die Gestaltung des Unterrichts eingeräumt.
Diese sehen vor: Wenn der Präsenzunterricht aus schulorganisatorischen Gründen nicht mehr vollständig gewährleistet werden kann, auch wenn alle verfügbaren Ressourcen ausgeschöpft sind, können Schulen vorübergehend auf Fernunterricht oder hybriden Unterricht (Kombination von Präsenz- und Präsenzunterricht) umstellen. Präsenzunterricht) für einzelne Klassen, Lerngruppen, Bildungsgänge oder auch das gesamte schulische Fernstudium) ändern.
Schutzkonzepte in Schule und Kinderbetreuung
In den Einrichtungen sind umfangreiche Schutzkonzepte umgesetzt. Neben den im Normalbetrieb mehrmals wöchentlich durchgeführten Tests werden bei auftretenden Fällen verstärkte Tests eingeleitet, um Folgefälle frühzeitig erkennen und isolieren (separieren) zu können. Darüber hinaus werden die weiteren Bestandteile des Schutzkonzepts, wie regelmäßiges Lüften, Tragen von Masken (wo sinnvoll und möglich), Abstand halten, durch das engagierte und sehr gut ausgebildete Lehr- und Betreuungspersonal strikt umgesetzt, so dass im Vergleich anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, in Kindergärten und Schulen, kann ein gleichbleibend hohes Schutzniveau aufrechterhalten werden.
Das Landesgesundheitsamt stellt den Landesgesundheitsämtern Leitlinien für den Umgang mit Infektionen in Schulen und Kitas zur Verfügung. Damit ist ein einheitliches Vorgehen in diesem Bereich gewährleistet.
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Inspiriert von Landesregierung BW