Die Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien hat erste Ergebnisse vorgelegt. Ziel ist es, in Planungs- und Genehmigungsprozessen mindestens doppelt so schnell zu sein. Die ersten Maßnahmen führen zu einer Planungsbeschleunigung von bis zu zwei Jahren, weitere Maßnahmen werden folgen.
Das Kabinett befasste sich in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 mit dem Stand der Task Force beschleunigt den Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Ende Oktober dieses Jahres gestartete Task Force ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Klimawandels in Baden-Württemberg. „Wir müssen in Planungs- und Genehmigungsprozessen mindestens doppelt so schnell sein, deshalb beschleunigen wir die Energiewende mit disruptiven Maßnahmen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Er zeigte sich zufrieden, dass bereits fünf konkrete Maßnahmen umgesetzt wurden bzw. sofort in Angriff genommen werden, die mehr Platz für Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlagen schaffen und das Genehmigungsverfahren verschlanken. Sie sind jedoch nur ein erster Schritt.
Insgesamt habe der Lenkungsausschuss der Task Force 57 Arbeitsaufträge identifiziert und priorisiert, die mehr Druck und Geschwindigkeit bringen sollen, berichtete die Umweltministerin Thekla Walker im Ministerrat.
Digitalisierung soll den Zulassungsprozess beschleunigen
Zur Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen sollen künftig Antragsunterlagen, Gutachten zur Prüfung und Stellungnahmen der öffentlichen Hand digital vorgehalten werden. In einem weiteren Schritt wird dann der gesamte Prozess digitalisiert.
Die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen soll künftig innerhalb eines Monats überprüft werden. Die Regionalräte sollen im gesamten Genehmigungsverfahren eine stärkere Kontrollfunktion als bisher haben. Ein Überwachungssystem überwacht die Einhaltung der Verfahrensdauer.
Auch die Abschaffung des Einspruchsverfahrens werde Zeit sparen, sagte der Ministerpräsident. „Der Verzicht auf das Widerspruchsverfahren führt zu einer früheren Gültigkeit der Zulassung.“
Klimaneutrales Baden-Württemberg bis 2040
Umweltministerin Thekla Walker sagte: „Unser Ziel ist ein klimaneutrales Baden-Württemberg bis 2040; das Energiewende spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die vier Arbeitsgruppen der Task Force stellen alles in Frage, sie stellen alles auf den Kopf. Sie haben erste konstruktive Vorschläge, wie zum Beispiel Hindernisse für den Ausbau des regenerative Energien rückbaubar – sowohl bei der Flächenbereitstellung als auch im Genehmigungsverfahren. „Bei Maßnahmen, die die Arbeitsgruppen mit eigenem Instrumentarium – sei es aus rechtlichen oder sonstigen Gründen – als nicht durchführbar einstufen, behält sich der Vorsitzende des Lenkungsausschusses vor, eine zweite Prüfung durchzuführen, für die er externe Expertise hinzuzieht .
Beschleunigtes Genehmigungsverfahren – mehr Platz für Freiflächen-Photovoltaik und Windkraftanlagen
In bisher zwölf Sitzungen haben vier Arbeitsgruppen eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt. Folgende fünf Vorschläge werden derzeit vorrangig bearbeitet:
- Ein schlanker Freigabeprozess soll bis zu 50 Prozent Zeit einsparen – von der Einreichung der Unterlagen bis zur vollständigen Freigabe. Die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen soll künftig innerhalb eines Monats überprüft werden. Die Regionalräte sollen im gesamten Genehmigungsverfahren eine stärkere Kontrollfunktion als bisher haben. Dazu soll ein transparentes Monitoringsystem eingerichtet werden: Jeder eingehende Antrag ist vom Regierungspräsidium zu erfassen und der Verfahrensverlauf nachvollziehbar zu dokumentieren und zu überwachen. Die Ergebnisse des Monitorings sollen mit einem internen Administrations-Dashboard visualisiert werden. Mitarbeiter der Genehmigungsbehörden und Projektplaner erarbeiten Vorschläge zur Vereinheitlichung von Antragsunterlagen und Genehmigungen. Eine weitere Unterarbeitsgruppe entwickelt konkrete Vorschläge für die Digitalisierung, insbesondere für das Monitoring und die Bereitstellung von Dokumenten.
- Auch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, das in den allermeisten Fällen keine Funktion hat, soll Zeit sparen. Die damit verbundene zusätzliche Belastung der Verwaltungsgericht (VGH) ausgeglichen werden soll, beispielsweise durch die Schaffung zusätzlicher Stellen oder eines Gremiums, damit es im gerichtlichen Verfahren beim VGH und durch das Gesamtverfahren nicht zu Verzögerungen kommt. Der Verzicht auf das Widerspruchsverfahren führt zu einer früheren Gültigkeit der Zulassung.
- Als erstes Ergebnis hat ForstBW fünf Gebiete identifiziert, auf denen künftig bis zu 90 neue Windenergieanlagen entstehen sollen. Diese Bereiche wurden im Oktober in einem Angebotsverfahren veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Flächen von insgesamt 1.870 Hektar.
- Neben der Beschaffungsoffensive im Staatsforst, Landschaftsschutzgebiete für den Bau von Anlagen geöffnet werden. Dies erfordert eine Änderung der Bundesnaturschutzgesetz – entweder durch Einfügen einer allgemeinen Ausnahme oder einer Länderöffnungsklausel. In dieser Woche will das Umweltministerium mit konkreten Vorschlägen zur Gesetzesänderung bei der neuen Bundesregierung Lobbyarbeit leisten.
Darüber hinaus arbeitet die Task Force bereits an einem fachlichen Konzept zur Stärkung des Instruments der artenschutzrechtlichen Ausnahme. Ziel ist, dass künftig auch mehr Windenergieanlagen in Konfliktgebieten errichtet werden können Artenschutz kann nicht vermieden werden. Entscheidend bleibt, dass die Populationen windenergiesensibler Arten – wie des Rotmilans – nicht als solche gefährdet werden. - Das in der geänderten Klimaschutzgesetz Das gesetzte Zwei-Prozent-Flächenziel soll so schnell wie möglich umgesetzt werden. Im Rahmen einer vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnungsbau ins Leben gerufenen und gemeinsam mit den Landesverbänden initiierten Raumordnungsoffensive werden die Grundvoraussetzungen für eine beschleunigte Planerstellung identifiziert und zeitnah geschaffen. Ziel sind stabile Rahmenbedingungen für den Planungsprozess durch Abstimmung und Choreografie der Begleitmaßnahmen. Zusammen mit einer akzeptanzfördernden Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Planungszeit halbiert werden.
Abteilungsübergreifende Task Force
Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe besteht aus einem Lenkungsausschuss unter der Leitung des Leiters der Staatskanzlei und des stellvertretenden Leiters des Amtsleiters des Umweltministeriums. Weitere Mitglieder sind der Amtsleiter und die Amtsleiter der Finanz-, Innen- und Justizministerien, des Ministeriums für den ländlichen Raum, des Ministeriums für Ländliche Entwicklung und Wohnungswesen sowie des Verkehrsministeriums sowie der Staatsrat für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft . Als ständige Berater werden Vertreter der kommunalen Landesverbände und der Regionalräte beigezogen.
Bisher wurden folgende vier Arbeitsgruppen (AG) eingerichtet: AG Organisationsstruktur (federführendes Umweltministerium / Innenministerium), AG Natur- und Artenschutz (federführendes Umweltministerium), AG Beschaffungsoffensive / Staatsforst, federführendes Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz), AG Planungsrecht / Landesentwicklung (federführendes Ministerium für Landesentwicklung und Wohnungsbau).
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Inspiriert von Landesregierung BW