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Die neue Corona-Verordnung für den Studienbetrieb ist in Kraft. An den Universitäten geht es mit 3G-Regelungen zurück auf den Campus. Die Hochschulen und Studierenden freuen sich auf ein Wintersemester mit überwiegender Präsenz. Dazu trägt auch die hohe Impfrate bei den Studierenden bei.
Die Hochschulen und Studierenden brauchen für das jetzt beginnende Wintersemester ein Höchstmaß an Verlässlichkeit und Planungssicherheit, damit sich das Hochschulleben wieder etablieren kann. Dafür schafft sie Corona-Verordnung für den Studienbetrieb die seit dieser Woche in Kraft getretenen Auflagen.
„Vorrangiges Ziel ist es, den Studierenden zum Wintersemester endlich wieder ein persönliches Studium auf dem Campus zu ermöglichen“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. „Die Hochschulen hatten und haben mit den zuletzt etablierten Regelungen alle Möglichkeiten, wieder überwiegend Präsenzunterricht zu nehmen“, so Theresia Bauer weiter. „Die Universitäten gehen bekanntlich verantwortungsvoll damit um – wofür wir dankbar sind.“
Regulierung hält sich an 3G-Regeln
Die neue Corona-Verordnung für den Studienbetrieb hält sich an die 3G-Regeln. Das bedeutet: Kurse sind wieder als reguläres Angebot ohne Einhaltung eines Mindestintervalls möglich. Wird der Abstand nicht eingehalten, gilt in Kursen Maskenpflicht. In der Universität gilt die Voraussetzung, dass Sie geimpft, genesen oder getestet sein müssen (3G-Regel). Impf-, Genesungs- oder Prüfzeugnisse können von den Hochschulen im Rahmen von Modellprojekten stichprobenartig oder mit Hilfe digitaler Lösungen pragmatisch überprüft werden. Damit können die Hochschulen wieder große Teile ihres Angebots vor Ort anbieten. Die Hygienevorschriften und die grundsätzliche Empfehlung zum Abstand, wo sie ohne Beeinträchtigung des Unterrichts eingehalten werden können, bleiben bestehen. Neu in die Verordnung aufgenommen wurde ein Einreiseverbot bei typischen Symptomen.
Die neue Corona-Verordnung für den Studienbetrieb basiert auf dem Prinzip der Präsenzlehre an den Hochschulen in Baden-Württemberg. „Soweit Einschränkungen unvermeidbar sind, bleibt die Online-Lehre ein ergänzender Baustein zur Sicherung des Studiums während der Pandemie – und natürlich auch dort, wo sie zu einer qualitativen Bereicherung des Studienangebots führt“, erklärte die Ministerin.
Trotz aller Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie hat es oberste Priorität, den Präsenzstudienbetrieb auch im Wintersemester wieder sicherzustellen und aufrechtzuerhalten. „Mit den nun konsolidierten und präzisierten gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Wintersemester geben wir den Studierenden und Hochschulen die nötige Verlässlichkeit und Planungssicherheit für ein Semester, das nach drei weitgehend Online-Semester endlich wieder überwiegend Präsenzsemester stattfinden soll.“
Hohe Impfraten bei Studierenden
Nach ersten Rückmeldungen der Hochschulen geht das Ministerium derzeit von einer sehr hohen Impfrate bei Studierenden aus. „Das ist sehr erfreulich, denn der Schlüssel zu einer möglichst hohen Teilnahmequote liegt in einer möglichst hohen Impfquote“, sagte Ministerin Theresia Bauer. „Die hohe Impfquote an unseren Hochschulen, die konsequente Einhaltung von 3G und die nach wie vor überzeugenden Hygienekonzepte – all das trägt dazu bei, dass ein erneuter Lockdown unserer Hochschulen, wie wir ihn im letzten Wintersemester erleben mussten, ausgeschlossen werden kann “, fasst Minister Bauer zusammen.
Corona-Verordnung für den Studienbetrieb
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