Am 9. September 1951 fällte das Bundesverfassungsgericht als „Hüter des Grundgesetzes“ in Karlsruhe seine erste Entscheidung. 70 Jahre sind seitdem vergangen. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Rechts und der Würde aller Menschen ist eine Erfolgsgeschichte.
Im September 2021 jährt sich die Gründung der Bundesverfassungsgericht als höchstes Gericht der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Karlsruhe/Baden: Am 9. September 1951 fällte das Bundesverfassungsgericht seine erste Entscheidung. Es befasste sich mit der Neuordnung in den Bundesländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
Das Bundesverfassungsgericht ist ein absolutes Erfolgsmodell
Der stellvertretende Ministerpräsident erklärt sein 70-jähriges Bestehen Thomas Stroblder als Innenminister auch „Verfassungsminister“ ist: „Die Errichtung des Bundesverfassungsgerichts als ‚Hüter des Grundgesetzes‘ ist eine absolute Erfolgsgeschichte. Sie hat bahnbrechende Urteile gefällt und genießt bei den Bürgern hohes Ansehen und Vertrauen. Kurzum: Es steht dafür, Regierungsentscheidungen einer unabhängigen Überprüfung zu unterziehen und die Grundrechte mit Leben zu füllen. Die Stimme des Bundesverfassungsgerichts hat Gewicht und ist eine wesentliche Grundlage für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. „
„Das Engagement des Bundesverfassungsgerichts für den Schutz des Rechts und der Würde aller Menschen ist nicht zu überschätzen. Es ist seiner Rolle als oberste Instanz der deutschen Rechtsordnung über die Jahrzehnte in bemerkenswerter Weise gerecht geworden.“ Auch das Bundesverfassungsgericht steht für die Unabhängigkeit der Justiz, immer mit herausragenden Männern und Frauen auf der Bank. Wir sind stolz und dankbar für die Dienste, die das Bundesverfassungsgericht für Recht und Freiheit in den letzten 70 Jahren geleistet hat Minister Strobl.
Die Einrichtung des Bundesverfassungsgerichts
24. Mai 1949: Das Grundgesetz tritt in Kraft. Im Gegensatz zum Landesgerichtshof der Weimarer Republik werden dem Bundesverfassungsgericht weitreichende Befugnisse zum Schutz der Grundrechte und zur Durchsetzung des Grundgesetzes eingeräumt.
17. April 1951: Das Gesetz zum Bundesverfassungsgericht tritt in Kraft.
4. Mai 1951: Das Gesetz über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts sieht den Dienstort des Gerichts (vorerst) in Karlsruhe, Baden, vor.
7. September 1951: Das Bundesverfassungsgericht nimmt seine Arbeit mit insgesamt 23 Richtern auf Prinz-Max-Palais in Karlsruhe. Ihr erster Präsident ist Hermann Höpker-Aschoff.
9. September 1951: Der Zweite Senat trifft die erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es befasst sich mit der Neuordnung in den Bundesländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
28. September 1951: Das Bundesverfassungsgericht wird im Beisein von Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer feierlich eingeweiht.
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Inspiriert von Landesregierung BW