Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek informierte in einer Videokonferenz die kommunalen Landesverbände und Vertreter von Land- und Stadtkreisen über die aktuelle Situation bei der Aufnahme afghanischer lokaler Arbeiter und ihrer Familien.
Staatssekretär für Migration Siegfried Lorek In einer Videokonferenz mit den kommunalen Landesverbänden und Vertretern der kommunalen Seite tauschte sich am Mittwoch, 1. Mitarbeiter und deren Familien.
Besondere Verantwortung für lokale afghanische Arbeiter
Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek sagte: „Auch nach dem Ende der Evakuierungsflüge der Bundeswehr verfolgen wir die Lage in Afghanistan mit großer Anteilnahme. Wir tragen eine besondere Verantwortung gegenüber den Frauen und Männern, die unsere Arbeit in Afghanistan in den letzten Jahren unterstützt haben und deshalb nun um Leib und Leben bangen müssen. Jetzt ist es wichtig, dass wir in enger Abstimmung zwischen Land und Kommunen die Ankunft und Integration dieser Frauen und Männer mit ihren Kindern in Deutschland nach Kräften unterstützen. Da jedenfalls weniger einheimische Arbeiter mit Familien in Deutschland angekommen sind als zunächst erwartet, wird sich erst in den kommenden Tagen zeigen, wie viele Menschen zu uns nach Baden-Württemberg kommen. Klar ist: Baden-Württemberg kommt seinen Abnahmeverpflichtungen vollumfänglich nach. Wir in der Landesregierung sind uns einig, dass es jetzt eine Bund-Länder-Sitzung geben soll, um das weitere Vorgehen abzustimmen. „
Ansprechpartner für Stadt und Landkreise
Die baden-württembergische Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges hat vor zwei Wochen zu Beginn der Evakuierungsflüge erstmals einen Brief an den Stadt- und Kreistag sowie an Landräte und Bürgermeister geschrieben und diese über die Daten und Fakten informiert die damals zur Verfügung standen. Staatssekretärin für Migration Lorek ist seither ein besonderer Ansprechpartner für die Stadt und den Landkreis bei Fragen zur Aufnahme lokaler afghanischer Arbeiter und ihrer Familien. Vor diesem Hintergrund war ihm die heutige Informationsveranstaltung wichtig.
Schon vor der Machtübernahme der Taliban begrüßte Baden-Württemberg rund 300 einheimische afghanische Arbeiter (einschließlich ihrer Familienangehörigen). Die Aufnahme afghanischer Ortskräfte und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik erfolgt nach § 22 Satz 2 AufenthG. Die Aufenthaltserlaubnis zum Beispiel berechtigt grundsätzlich zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Die Bundesregierung prüft, welche weiteren Personen neben den lokalen Mitarbeitern und deren Familien auch eine Aufnahmebestätigung nach § 22 AufenthG erhalten können (zB Menschenrechtler oder Medienschaffende).
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Inspiriert von Landesregierung BW