Bürgerbeteiligung

Lorek informiert über die Aufnahme afghanischer lokaler Mitarbeiter

Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek informierte in einer Videokonferenz die kommunalen Landesverbände und Vertreter von Land- und Stadtkreisen über die aktuelle Situation bei der Aufnahme afghanischer lokaler Arbeiter und ihrer Familien.

Staatssekretär für Migration Siegfried Lorek In einer Videokonferenz mit den kommunalen Landesverbänden und Vertretern der kommunalen Seite tauschte sich am Mittwoch, 1. Mitarbeiter und deren Familien.

Besondere Verantwortung für lokale afghanische Arbeiter

Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek sagte: „Auch nach dem Ende der Evakuierungsflüge der Bundeswehr verfolgen wir die Lage in Afghanistan mit großer Anteilnahme. Wir tragen eine besondere Verantwortung gegenüber den Frauen und Männern, die unsere Arbeit in Afghanistan in den letzten Jahren unterstützt haben und deshalb nun um Leib und Leben bangen müssen. Jetzt ist es wichtig, dass wir in enger Abstimmung zwischen Land und Kommunen die Ankunft und Integration dieser Frauen und Männer mit ihren Kindern in Deutschland nach Kräften unterstützen. Da jedenfalls weniger einheimische Arbeiter mit Familien in Deutschland angekommen sind als zunächst erwartet, wird sich erst in den kommenden Tagen zeigen, wie viele Menschen zu uns nach Baden-Württemberg kommen. Klar ist: Baden-Württemberg kommt seinen Abnahmeverpflichtungen vollumfänglich nach. Wir in der Landesregierung sind uns einig, dass es jetzt eine Bund-Länder-Sitzung geben soll, um das weitere Vorgehen abzustimmen. „

Ansprechpartner für Stadt und Landkreise

Die baden-württembergische Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges hat vor zwei Wochen zu Beginn der Evakuierungsflüge erstmals einen Brief an den Stadt- und Kreistag sowie an Landräte und Bürgermeister geschrieben und diese über die Daten und Fakten informiert die damals zur Verfügung standen. Staatssekretärin für Migration Lorek ist seither ein besonderer Ansprechpartner für die Stadt und den Landkreis bei Fragen zur Aufnahme lokaler afghanischer Arbeiter und ihrer Familien. Vor diesem Hintergrund war ihm die heutige Informationsveranstaltung wichtig.

Siehe auch  Dutzende von Taxis tauchen vor dem Moskauer Hotel Ukraine auf, als Hacker es auf Taxiunternehmen abgesehen haben

Schon vor der Machtübernahme der Taliban begrüßte Baden-Württemberg rund 300 einheimische afghanische Arbeiter (einschließlich ihrer Familienangehörigen). Die Aufnahme afghanischer Ortskräfte und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik erfolgt nach § 22 Satz 2 AufenthG. Die Aufenthaltserlaubnis zum Beispiel berechtigt grundsätzlich zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Die Bundesregierung prüft, welche weiteren Personen neben den lokalen Mitarbeitern und deren Familien auch eine Aufnahmebestätigung nach § 22 AufenthG erhalten können (zB Menschenrechtler oder Medienschaffende).

.
Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"