Bürgerbeteiligung

Justizministerkonferenz beschließt Initiativen aus Baden-Württemberg

Die Justizministerkonferenz 2021 hat wichtige Initiativen aus Baden-Württemberg beschlossen. Die Konferenz beschloss, den Opferschutz durch eine Aufwertung der psychosozialen Prozessunterstützung zu stärken. Darüber hinaus wird sich eine Arbeitsgruppe mit der Vermeidung sogenannter „Kettentests“ beschäftigen.

Auf der 92. Justizministerkonferenz, die in diesem Jahr wegen der coronabedingten Einschränkungen in digitaler Form stattfand, haben die Justizminister der Länder mehrere Beschlüsse gefasst, die auf baden-württembergische Initiativen zurückgehen. Auf Ersuchen des Ministers für Justiz und Migration Marion Gentges die Konferenz beschloss, den Opferschutz durch eine Aufwertung der sogenannten psychosozialen Prozessbegleitung zu stärken. Darüber hinaus wird sich eine für alle Länder offene Arbeitsgruppe mit der Vermeidung von „Kettentests“ beschäftigen. Eine solche „Kettenbewährung“ kommt dann zum Einsatz, wenn Straftaten mit Bewährungsstrafen geahndet werden, obwohl der Täter zum Tatzeitpunkt oder sogar mehrfach wegen einer oder mehrerer (Vor-)Delikte auf Bewährung war.

Darüber hinaus hat sich Baden-Württemberg gemeinsam mit anderen Ländern erfolgreich für eine entschiedene Bekämpfung antisemitischer Straftaten und die konsequente Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen und Gesundheitszeugnissen eingesetzt.

Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein wichtiges Instrument des Opferschutzes

Justizministerin Marion Gentges sagte: „Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein wichtiges Instrument des Opferschutzes. Es handelt sich um eine besondere Form der außergerichtlichen Begleitung – etwa durch Psychologen oder Sozialpädagogen in Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Verletzte. Die psychosoziale Prozessbegleitung steht besonders schutzbedürftigen Geschädigten während des gesamten Strafverfahrens, also vor, während und nach der Hauptverhandlung, zur Verfügung. Durch den Ausbau unserer psychosozialen Prozessbegleitung können wir Opfer von Straftaten in schwierigen Zeiten im Verfahren gegen den Täter noch besser unterstützen. Mit unserer erfolgreichen Bewerbung streben wir eine bessere Vergütung der Prozessbegleitung an und wollen sicherstellen, dass diese in jedem Fall über Gerichtstermine informiert sind. „

Siehe auch  Besuch beim Staatsempfang in Sigmaringen

Auf Anregung Baden-Württembergs sprachen sich die Justizminister für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus, die sich intensiv mit diesem Phänomen zum Thema „Kettenbewährung“ auseinandersetzen wird. Justizministerin Marion Gentges sagte: „Wer während der Bewährungszeit eine Straftat begeht, sollte grundsätzlich nicht mit einer weiteren Bewährung rechnen können. Ich begrüße daher, dass sich auf unseren Wunsch hin eine Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums und der Länder dieses Themas annimmt. „

Verlängerte Strafen bei Vergehen

Justizminister Gentges und ihre Kollegen haben mit großer Sorge auf die Zunahme der antisemitischen Kriminalität in Deutschland in den letzten Jahren hingewiesen. Vor diesem Hintergrund baten die Justizminister den Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz zu prüfen, ob neben einer gesetzlichen Möglichkeit, das besondere öffentliche Interesse mit Widerspruchsrecht des Geschädigten zu bejahen, ein erweiterter Sanktionsrahmen vorgesehen werden sollte bei Straftaten für den Fall, dass die Straftat rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Inhalte hat oder auf solchen Motiven beruht.

Darüber hinaus diskutierte die Konferenz vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die strafrechtlichen Aspekte der Erstellung und Verwendung von gefälschten und unrichtigen Impfausweisen, Prüfzeugnissen und anderen Gesundheitszeugnissen. Aus Sicht von Justizministerin Marion Gentges sind die unterschiedlichen Strafen für die Delikte der Fälschung von Gesundheitszeugnissen (§ 277 Abs. 2 und 3 StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe im Vergleich zur Fälschung anderer Urkunden verbunden (§ 267 StGB) ist dort Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nicht angemessen.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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