Das Land erweitert seine Teststrategie in Schulen. Nach der Osterpause stehen Mitarbeitern und Schulkindern Schnelltestmöglichkeiten zur Verfügung. Ab dem 19. April ist in städtischen und ländlichen Gebieten mit einer siebentägigen Inzidenz von über 100 ein negatives Testergebnis eine Voraussetzung für die Teilnahme an Präsenzkursen.
Der persönliche Unterricht ist nicht nur für die Schüler in Bezug auf den Lernerfolg unersetzlich, soziale Kontakte in den Schulen sind auch für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen von großer Bedeutung. Um die vorsichtige Rückkehr zum Präsenzunterricht basierend auf dem Auftreten der Infektion fortsetzen zu können, sind Tests in Schulen sowie andere Sicherheitsmaßnahmen wie die Maskenanforderung eine überaus wichtige Komponente. Die Landesregierung hat daher beschlossen, die Teststrategie des Landes erneut zu erweitern. Nach der Osterpause, dh ab dem 12. April, gibt es nicht nur schnelle Testmöglichkeiten für Mitarbeiter an Schulen und Schulkindergärten, sondern auch für Schulkinder. Grundlage waren zwei Gesprächsrunden mit Verbänden, Beratungsgremien, Schulverwaltern, Eltern- und Schülervertretern, dh zahlreichen am Bildungssystem beteiligten Personen, in der Woche vor Ostern, die das Staatsministerium geleitet hatte und in denen die Gesamtkonzeption des Selbsttests, für die das Sozialministerium zuständig ist, wurden gewählt.
„Mehr Tests bieten mehr Sicherheit. Sie sind daher von großer Bedeutung, um die Schulen offen zu halten und mehr Schüler wieder in den Unterricht zu bringen “, sagte der Bildungsminister Dr. Susanne Eisenmann und fügte hinzu: „Die Klassen können jetzt gemeinsam Selbsttests unter Anleitung der Lehrer durchführen. Dies ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Pandemie. Verfahren und Strukturen, die bereits in Schulen etabliert sind, sollten diese ausdrücklich in die weiterentwickelte Teststrategie einbeziehen. „“
Handout für Schulen
Das Kulturministerium informierte gestern die Schulen und bereitete auch ein Handout mit weiteren Details zu den Selbsttests vor auf der Website des Kulturministeriums steht zum Abrufen zur Verfügung. Alle Vorschriften zur Teststrategie unterliegen der Weiterentwicklung der Pandemie. Um das Angebot so niedrig wie möglich zu halten, sollten die Tests in der Regel an der Schule durchgeführt und vom Schulpersonal unterrichtet und überwacht werden. Die Selbsttests finden in der Schule in Abstimmung mit der Schulbehörde statt. In öffentlichen Schulen ist die Organisation, Unterweisung und Betreuung der Schüler eine der offiziellen Aufgaben des Lehrpersonals.
Indirekte Pflichtprüfung
Im Rahmen der Teststrategie sollte nach den Osterferien zunächst eine einwöchige Anlaufphase an den staatlichen Schulen gelten: In der Woche ab dem 12. April sollten zunächst alle Personen, die am Unterricht und an der Notfallversorgung beteiligt sind, davon profitieren des Testangebots kann dann auf freiwilliger Basis genommen werden. Mit der zweiten Kalenderwoche nach den Osterferien, dh ab dem 19. April, soll in Schulen in städtischen und ländlichen Gebieten ein inzidenzabhängiger indirekter Test eingeführt werden – siehe weitere Informationen weiter unten: Ein negatives Testergebnis sollte dann Voraussetzung für die Teilnahme an sein Präsenzunterricht an öffentlichen Schulen und unabhängigen Schulen. Grundsätzlich werden sowohl die Schüler aller Klassen und Klassenstufen – von der Grundschule bis zu allen Berufskursen – als auch alle an den Schulen tätigen Mitarbeiter in die Prüfungen einbezogen. Es gelten auch die Vorschriften für Kinder, die an Schulen eine Notfallversorgung in Anspruch nehmen (Klassen 1 bis 7).
Testkapazitäten und abwechselnde Lektionen
Wenn die Infektionsrate dies zulässt, werden alle Klassen ab dem 19. April zu einem Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht zurückkehren. Diese Schlüsselpunkte wurden auch in zwei großen Gesprächsrunden unter der Leitung des Staatsministeriums mit zahlreichen beteiligten Personen ausführlich erörtert in der Bildung im Südwesten: Die Gestaltung des Wechselbetriebs basiert auf den bereits bekannten Prinzipien. Die Entscheidung über die konkrete Umsetzung obliegt der Schulleitung. Das Angebot zur Schulpräsenz muss jedoch die vom Staat zur Verfügung gestellten Testkapazitäten berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, Gruppen täglich zu wechseln. Bei dem wöchentlichen Modell, bei dem eine Vermischung der Kohorten noch besser ausgeschlossen werden kann, wäre beispielsweise eine zweimal wöchentliche Prüfung der anwesenden Studierenden ratsam.
Ausnahmen und Konsequenzen von Pflichtprüfungen
Die indirekte Testanforderung sollte nur in den städtischen und ländlichen Gebieten gelten, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird: Voraussetzung ist, dass das zuständige Gesundheitsamt eine 7-Tage-Inzidenz von 100 oder mehr aufweist, die seit drei Jahren besteht Tage hintereinander pro 100.000 Einwohner. Wenn die örtlichen Behörden dies bekannt geben, sollte das Einreise- und Teilnahmeverbot für Personen, die kein negatives Testzertifikat vorlegen, ab dem zweiten folgenden Arbeitstag gelten. Ausnahmen von diesem Grundsatz werden beispielsweise bei der Teilnahme an Prüfungen gemacht. Weitere Ausnahmen gelten für schriftliche und praktische Leistungsbeurteilungen, soweit diese für die Notenbildung erforderlich sind. In diesen Fällen besteht – mit Ausnahme des Sports – die Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen, und es gilt eine entsprechende Distanzanforderung. Das in den genannten Einrichtungen beschäftigte Personal ist verpflichtet, die entsprechenden Testangebote anzunehmen. Lehrer an öffentlichen Schulen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, verletzen ihre offiziellen Pflichten und es können rechtliche Schritte unternommen werden.
Finanzielle Unterstützung aus dem Land
Um die Schulbehörden bei ihren finanziellen Herausforderungen zu unterstützen, erhalten sie Hilfe aus budgetspezifischen Budgets. Der Support sollte schnell und unbürokratisch eintreffen, sodass es nicht erforderlich ist, einen Antrag einzureichen. Alle Schulen erhalten einen Grundbetrag von rund 550 Euro. Auf diese Weise fördert der Staat die notwendigen Beratungsdienste und Schutzausrüstungen sowie die Ausbildung von Lehrern. Da nicht alle Kinder und Jugendlichen in Schulkindergärten, Grundschulen, Grundschulunterstützungsklassen und Sonderpädagogik- und Beratungsstellen die Tests trotz Anweisungen unabhängig durchführen können, stellt der Staat weitere Mittel für Mitarbeiter zur Verfügung, die die Durchführung der Schulunterstützung unterstützen Tests. Diese basieren auf der Anzahl der Studierenden und belaufen sich für elf Tests auf rund acht Euro pro Studierenden. Das Ministerium für Bildung und Kultur wird die Einzelheiten der genauen Höhe der Finanzierung und Verarbeitung in einer Finanzierungsrichtlinie rechtzeitig festlegen.
Bereitstellung der Testkits
Das für die Beschaffung und den Vertrieb der Testkits zuständige Sozialministerium wird rund drei Millionen zusätzliche Testkits beschaffen. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die genannten Maßnahmen (Personal, Schulungen, Testkits usw.) im Förderzeitraum bis Ende Juli auf gut 25 Millionen Euro. Das Sozialministerium hat mit den Bezirken, Städten und Gemeinden vereinbart, dass die Testkits an die Gemeinden geliefert werden. Diese sind dann für die Verteilung an alle Schulen und Kindertagesstätten verantwortlich, unabhängig von der Patenschaft in ihrem Gebiet. „Es ist gut, dass die Konzeption der Selbsttests von allen am Bildungsleben in Baden-Württemberg beteiligten Gruppen geteilt wird. Ich bin daher zuversichtlich, dass die Umsetzung schnell erfolgreich sein wird „, sagt Minister Eisenmann und fügt hinzu:“ Aber es muss klar sein: Bei all dem Engagement, das die Schulen in der Pandemie zeigen, wird es noch eine Weile dauern, bis die Selbsttests laufen glatt. Ich bitte hier auch um das Verständnis von Eltern und Schülern. „“
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