Mit Unterstützung des Staates machen Unternehmen in den Grenzregionen ein zusätzliches Testangebot. Die Landesregierung bietet zusätzliche 300.000 Schnelltests für grenzüberschreitende Pendler an. Damit soll weiterhin ein reibungsloser Grenzverkehr gewährleistet werden.
Grenzüberschreitende Pendler in Baden-Württemberg können sich seit Anfang Februar kostenlos in Hausarztpraxen, koronafokussierten Praxen, Apotheken oder kommunalen Testzentren testen lassen. Die Nachfrage nach Testoptionen dürfte jedoch weiter zunehmen.
Angesichts der hohen Infektionsrate in weiten Teilen Frankreichs ist es wahrscheinlich, dass auch die französische Nachbarregion Grand Est, die an Baden-Württemberg grenzt, in Betracht gezogen wird Virusvariante oder Gebiet mit hoher Inzidenz ist klassifiziert. Das könnte auch für die Schweiz gelten. Sobald die Nachbarregionen als Virusvariantengebiete klassifiziert sind, würde bei der Einreise ein Test durchgeführt. Dies würde die sozial und wirtschaftlich eng miteinander verwobenen Grenzgebiete Oberrhein, Hochrhein und Bodensee mit ihren rund 100.000 grenzüberschreitenden Pendlern vor weitere große Herausforderungen stellen.
Erweitertes Testangebot in Unternehmen der Grenzregion
Aus diesem Grund wird das bestehende Testangebot um Testoptionen in Unternehmen der Grenzregion erweitert. Zu diesem Zweck schließt die Landesregierung mit den zuständigen Handelskammern ein Memorandum of Understanding ab: die Industrie- und Handelskammer Baden-Württemberg mit dem Industrie- und Handelskammern (IHK) Karlsruhe und Südlicher Oberrhein als direkte Grenzkammern zu Frankreich, die IHKs Bodensee-Oberschwaben und Schwarzwald-Baar-Heuberg als Grenzkammern zur Schweiz und zur IHK Hochrhein-Bodensee als Grenzkammer nach Frankreich und in die Schweiz.
Es sieht vor, dass der Staat 300.000 Schnelltests aus dem Inventar des Staates kostenlos für Tests in Unternehmen zur Verfügung stellt. 100.000 dieser PoC-Antigen-Schnelltests werden ab sofort verfügbar sein, weitere 200.000 ab Mitte März. Dieses zusätzliche Testangebot soll einen weiterhin reibungslosen Grenzverkehr an der Grenze zu Frankreich und der Schweiz gewährleisten und einen freien Warenfluss ermöglichen.
Bund und Länder haben am 3. März 2021 beschlossendass Mitarbeiter in Unternehmen, einschließlich Pendler, regelmäßig getestet werden sollten. Die Bundesregierung wird den Unternehmen die notwendigen Tests jedoch voraussichtlich erst im April zur Verfügung stellen. Unter dem Gesichtspunkt des Infektionsschutzes wäre es jedoch unverantwortlich, auf diese Maßnahmen zu warten. Deshalb werden der Staat und die Handelskammern diese Zeit mit ihrer Initiative überbrücken.
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