![Tierschutzbeauftragter begrüßt Bemühungen um die Katzenschutzverordnung in Stuttgart](/wp-content/uploads/Tierschutzbeauftragter-begruesst-Bemuehungen-um-die-Katzenschutzverordnung-in-Stuttgart.jpg)
Das Amt des Landeskommissars für Tierschutz begrüßt die Bemühungen der Landeshauptstadt Stuttgart um eine kommunale Katzenschutzverordnung.
Während Tausende glücklicher Tierhalter Fotos und Videos ihrer Haustiere in sozialen Netzwerken veröffentlichen, leiden viele in freier Wildbahn lebende streunende Katzen gleichzeitig und bleiben allein. „Schließlich beschließt auch eine Stadt wie Stuttgart in Baden-Württemberg, auf das Leiden streunender Katzen aufmerksam zu machen, und erwägt eine Katzenschutzverordnung“, sagte der Landeskommissar für Tierschutz. Dr. Julia Stubenbord.
Allein in Deutschland leben schätzungsweise rund zwei Millionen Katzen auf der Straße. Sie sind oft weder geimpft noch kastriert und oft krank und abgemagert. Ihr Leiden wird durch die hohe Reproduktionsrate verschlimmert. Katzen sind als Haustiere auf menschliche Fürsorge angewiesen. „Um das Leiden der Katze zu erkennen, muss man genau hinschauen. Freilaufende Katzenpopulationen sind meist versteckt auf Orten wie Campingplätzen, Kleingärten, Farmen und Firmengeländen. Freilaufende streunende Katzen sind auch meistens schüchtern und nachtaktiv. Für andere Städte wäre es ein enormes Vorbild, wenn die Landeshauptstadt Stuttgart eine Katzenschutzverordnung erlassen würde “, sagt Stubenbord.
Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 wurde eine Verordnung eingeführt, die die Verabschiedung von Verordnungen mit den Kernelementen Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Katzen ermöglicht. Die Landesregierung hat dieses Recht auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen. „Leider haben bisher nur fünf Gemeinden in Baden-Württemberg eine Katzenschutzverordnung umgesetzt. Außerhalb von Baden-Württemberg haben viele Städte und Gemeinden entsprechende Verordnungen erlassen “, erklärt Stubenbord. Die Personalabteilung des Staatskommissars für Tierschutz hatte bereits 2018 eine Entwurf einer kommunalen Katzenschutzverordnung (PDF) erstellt. Die fünf Gemeinden, die die Katzenschutzverordnung erlassen haben, haben sich auf den Entwurf der Personaleinheit gestützt. „Katzenkastration ist Tierschutz mit langfristiger Wirkung. Lokale Katzenschutzverordnungen werden Tierheime und Tierschutzverbände dauerhaft entlasten “, schloss Stubenbord.
.
Inspiriert von Landesregierung BW