Die Mitarbeiter von Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagesstätten haben die Möglichkeit, zweimal pro Woche ohne Grund auf das Coronavirus getestet zu werden. Der Staat trägt dafür die Kosten.
Seit den Sommerferien hatte das gesamte Personal der Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagesstätten ein Recht auf eins freiwilliges Testangebot mit bis zu sieben Tests pro Person ohne Symptome. Die Landesregierung hat beschlossen, diese freiwillige Testoption ab dem 22. Februar 2021 zu eröffnen zwei zufällige Testoptionen pro Woche und pro Person bis einschließlich 31. März 2021 zu erweitern. Die Tests werden mit einem Antigen-Schnelltest durchgeführt. Der Staat trägt die Kosten. Die Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagesstätten wurden bereits direkt über diese erweiterten Testmöglichkeiten informiert.
Der Schlüssel zu mehr Normalität in Kindertagesstätten und Schulen
„Die Koronasituation wird sich langfristig nur entspannen, wenn wir entscheidende Fortschritte bei der Impfung erzielt haben und viele Menschen geschützt sind. Bis das passiert, müssen wir testen, testen, testen. Regelmäßige und nicht provozierte Schnelltests sind ein zentraler Schlüssel, um in Kindertagesstätten und Schulen allmählich normaler zu werden “, sagt Bildungsminister Dr. Susanne Eisenmann und fügt hinzu: „Wir müssen die Prävention stärken und infizierte Menschen, die keine Symptome haben, von gesunden Menschen trennen. Wir können dies tun, indem wir regelmäßig und ohne Grund testen. „In den vergangenen Wochen hatte sich der Minister intensiv dafür eingesetzt, die Teststrategie des Landes erheblich zu erweitern und mögliche Eröffnungsschritte in den verschiedenen sozialen und wirtschaftlichen Bereichen ohne Grund mit schnellen Tests zu flankieren. In der Zwischenzeit besteht innerhalb der Landesregierung Konsens über diesen Ansatz.
Zuverlässige Testinfrastruktur landesweit verfügbar
Nach Angaben der für die Teststrategie des Landes verantwortlichen Person Ministerium für Soziale Angelegenheiten Das Personal von Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagesstätten kann die Tests in den Strukturen der Verband der gesetzlichen Krankenversicherungsärzte Baden-Württemberg B. allgemeine oder spezialisierte Praxen, koronafokussierte Praxen und Apotheken, die Antigen-Schnelltests anbieten. Gesundheitsminister Manfred Lucha hat in diesem Zusammenhang versprochen, dafür bis zum Ende der Karnevalswoche eine zuverlässige und bundesweit verfügbare Infrastruktur zu gewährleisten.
Da das Ministerium für Bildung und Kultur zahlreiche Rückmeldungen erhalten hat, dass Lehrer zuvor Schwierigkeiten hatten, ihre Anspruchsbescheinigungen für schnelle Tests ohne Grund einzulösen, hat Minister Eisenmann vorgeschlagen, kommunale Testzentren als weiteren Bestandteil aufzunehmen. Die Vertreter der Gemeinden bekräftigten auf dem gestrigen Treffen ihre Unterstützung, um die Teststrategie des Staates zu erweitern. „Diese Route hätte auch den Vorteil, dass in einem zweiten Schritt andere Personen, die arbeitsbedingten Kontakt zu vielen anderen Personen haben oder schutzbedürftigen Gruppen angehören, leicht zugängliche Testangebote in der Nähe ihres Zuhauses erhalten können“, sagte der Minister.
Tests im Falle einer COVID-19-Krankheit
Ein weiterer Bestandteil der staatlichen Teststrategie in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagesstätten sind ereignisbezogene Tests im Falle einer COVID-19-Krankheit. Wenn ein Fall in einer Schule, einer Kindertagesstätte oder einer Kindertagesstätte auftritt, können Kontaktpersonen, die betreut werden oder dort arbeiten, auf SARS-CoV-2 getestet werden. Hierzu sollten auch Antigen-Schnelltests verwendet werden, um das schnellstmögliche Ergebnis zu erzielen. Die Namen der Personen, denen ein Test angeboten wird, werden von den zuständigen Gesundheitsbehörden in Abstimmung mit der Schulleitung oder dem Facility Management oder den Anbietern festgelegt.
Schnelltests können auch über das „Corona-Schulbudget“ finanziert werden.
Minister Eisenmann hat kürzlich auch dafür gesorgt, dass Schnelltests in die Förderliste für das „Corona-Schulbudget“ aufgenommen werden. Mit diesem Investitionsprogramm stellt das Kulturministerium allen öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg schulbezogene Budgets in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Budget können die Schulen in Maßnahmen investieren, die ihnen helfen, die Koronapandemie zu überwinden. Die Schulbehörden können jetzt bei Bedarf zusätzliche Schnelltests für ihre Schulen finanzieren.
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