Die durch das hoch pathogene Vogelgrippevirus des Subtyps H5 verursachte Vogelgrippe wurde in Konstanz offiziell bei einem toten Schwan diagnostiziert. Die Bezirksämter Konstanz und Bodensee erhalten allgemeine Dekrete
Seit einigen Wochen wird die Vogelgrippe in Europa und Deutschland, insbesondere an der Nord- und Ostseeküste, bei Wildvögeln und gelegentlich bei Geflügel durch verschiedene Subtypen des hoch pathogenen Vogelgrippevirus (HPAIV) zunehmend nachgewiesen. Erst kürzlich mit einem gemeinsamen Bussard in der Nähe von Donaueschingen im Bezirk Schwarzwald-Baar.
Eine Vogelgrippe vom Subtyp H5 wurde nachgewiesen
Die Aviäre Influenza (HPAI) des Subtyps H5 wurde offiziell in einem Schwan identifiziert, der auf der Seerhein in Konstanz tot aufgefunden wurde. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die Prüfungsergebnisse von Amt für chemische und veterinärmedizinische Untersuchungen (CUVA) Freiburg bestätigte, dass die genaue N-Typisierung des Virus seitens des FLI noch aussteht. Das Risiko weiterer Ausbrüche der Aviären Influenza bei Wildvögeln ist daher im Land nach wie vor hoch. Dies wurde vom Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz angekündigt.
Die zuständigen Kommunen, das Bezirksamt Konstanz und das Bezirksamt Bodenseekreis, werden das weitere Verfahren im Rahmen eines allgemeinen Dekrets festlegen. „Geflügelzüchter sind aufgefordert, ihre Tiere so gut wie möglich vor einer Epidemie von Wildvögeln zu schützen. Insbesondere der Kontakt zwischen Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln mit Wildvögeln sowie die Einschleppung von Viren in die Haustierpopulation über Streu, Futter und Trinkwasser müssen in Freiland- und Freilandbetrieben auf jeden Fall verhindert werden. Die Tiere sollten so weit wie möglich unter Schutzausrüstung gehalten oder gehalten werden. Dies soll das Eindringen der Krankheit in Geflügelpopulationen und andere Vogelhaltung durch Wildvögel verhindern “, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk.
Die Vogelgrippe
Bereits im November forderte Minister Hauk die Geflügelzüchter auf, die Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung der Kontamination mit der Aviären Influenza strikt einzuhalten. Die Bürger werden gebeten, tote oder kranke wilde Wasservögel und Greifvögel den zuständigen Veterinärbehörden in den Bezirksämtern oder Bürgermeisterämtern der Stadtbezirke zu melden. Sie organisieren die Sammlung und Probenahme toter Tiere, um die Ausbreitung des Virus im Land zu bestimmen. Die Tiere und Tierkadaver dürfen nicht an der Stelle berührt oder entfernt werden, an der sie gefunden wurden, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Die Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit von Vögeln, die durch Influenzaviren verursacht wird. Eine besonders schwere Form der Erkrankung mit Aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und anderen Vögeln wird als „klassische Aviäre Influenza“ bezeichnet.
Wildwasservögel bilden ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für ihre wenig pathogene Form. Die niedrig pathogenen Influenzaviren können sich bei landwirtschaftlichem Geflügel wie Hühnern und Puten in die hoch pathogene Form und damit in die klassische Vogelgrippe verwandeln, was zu erheblichen Tierverlusten führt. Die Biosicherheits- und Hygienevorschriften für Geflügelzüchter sind insbesondere in der Vogelgrippeverordnung und der Viehverkehrsverordnung geregelt.
Bei Fragen zu lokalen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Pressestellen der genannten Bezirksämter:
- Bezirksamt Konstanz: pressstelle@LRAKN.de
- Bezirksamt Bodenseekreis: robert.schwarz@bodenseekreis.de
Ministerium für ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: Geflügelpest
Pressemitteilung vom 20. November 2020: Schutz vor Vogelgrippe gewährleisten
Friedrich-Löffler-Institut: Aviäre Influenza (AI) / Aviäre Influenza
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