Soziales

Die Justiz setzt ihre reduzierten Dienstoperationen fort

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften setzen ihre reduzierte Präsenz im Rahmen der bis zum 31. Januar 2021 verlängerten Koronasperre fort. Die Dienstoperationen und -verhandlungen werden im Allgemeinen fortgesetzt.

Nach dem anfangs Die auf den 10. Januar beschränkten Corona-Maßnahmen wurden bis zum 31. Januar 2021 verlängertIn der baden-württembergischen Justiz werden die sozialen Kontakte bis Ende Januar weiter abgebaut. Die bisherigen Regelungen und Empfehlungen, die seit Mitte Dezember in Kraft sind, wurden bis Ende Januar verlängert. Der Servicebetrieb wird nach wie vor grundsätzlich aufrechterhalten. Justizminister Guido Wolf sagte: „Die Justiz ist systemrelevant, daher wird der Dienstbetrieb im Prinzip weiterhin wie bisher betrieben. Wo immer möglich, werden Präsenzvorgänge weiter reduziert und insbesondere strenge Abstands- und Hygieneregeln eingehalten. Alles, was dringend und wichtig ist, geschieht auf natürliche Weise. Das erwarten die Bürger von der Justiz und sie haben Anspruch darauf. „“

Anwesenheitstermine finden von Fall zu Fall statt

Die Maßnahmen, die natürlich weiterhin stattfinden werden, umfassen gerichtliche Ermittlungsaktivitäten, Haftangelegenheiten, dringende Familienangelegenheiten und allgemeine dringende Entscheidungen sowie langwierige strafrechtliche Verhandlungen. Die Verhandlungen, die stattfinden müssen, werden weiterhin öffentlich sein, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist. In den letzten Monaten wurden jedoch vor diesem Hintergrund umfangreiche strukturelle und organisatorische Hygienemaßnahmen vor den Gerichten des Landes ergriffen.

Die Entscheidung darüber, ob eine Anhörung als persönliche Sitzung abgehalten wird, trifft letztendlich der Vorsitzende in richterlicher Unabhängigkeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Neben der Dringlichkeit und Bedeutung des Verfahrens sollte auch der Grad des Infektionsrisikos (z. B. die Anzahl der Teilnehmer am Verfahren) berücksichtigt werden. Dies kann auch die Tatsache berücksichtigen, dass jetzt – anders als bei der Reduzierung des öffentlichen Dienstes im Frühjahr – umfangreiche Infektionsschutzmaßnahmen vor Gericht durchgeführt wurden. Darüber hinaus wird der öffentliche Dienst – beispielsweise in den Anwaltskanzleien – im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang aufrechterhalten. Die Einhaltung der empfohlenen Schutzmaßnahmen wird strikt beachtet.

Siehe auch  Erster Fall von Affenpocken in Baden-Württemberg

Pressemitteilung vom 15. Dezember 2020: Justiz reduziert Service-Operationen

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserer Kurierdienst Sie erhalten alle Änderungen und wichtigen Informationen immer als Push-Nachricht auf Ihrem Mobiltelefon.

.
Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"