
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften setzen ihre reduzierte Präsenz im Rahmen der bis zum 31. Januar 2021 verlängerten Koronasperre fort. Die Dienstoperationen und -verhandlungen werden im Allgemeinen fortgesetzt.
Nach dem anfangs Die auf den 10. Januar beschränkten Corona-Maßnahmen wurden bis zum 31. Januar 2021 verlängertIn der baden-württembergischen Justiz werden die sozialen Kontakte bis Ende Januar weiter abgebaut. Die bisherigen Regelungen und Empfehlungen, die seit Mitte Dezember in Kraft sind, wurden bis Ende Januar verlängert. Der Servicebetrieb wird nach wie vor grundsätzlich aufrechterhalten. Justizminister Guido Wolf sagte: „Die Justiz ist systemrelevant, daher wird der Dienstbetrieb im Prinzip weiterhin wie bisher betrieben. Wo immer möglich, werden Präsenzvorgänge weiter reduziert und insbesondere strenge Abstands- und Hygieneregeln eingehalten. Alles, was dringend und wichtig ist, geschieht auf natürliche Weise. Das erwarten die Bürger von der Justiz und sie haben Anspruch darauf. „“
Anwesenheitstermine finden von Fall zu Fall statt
Die Maßnahmen, die natürlich weiterhin stattfinden werden, umfassen gerichtliche Ermittlungsaktivitäten, Haftangelegenheiten, dringende Familienangelegenheiten und allgemeine dringende Entscheidungen sowie langwierige strafrechtliche Verhandlungen. Die Verhandlungen, die stattfinden müssen, werden weiterhin öffentlich sein, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist. In den letzten Monaten wurden jedoch vor diesem Hintergrund umfangreiche strukturelle und organisatorische Hygienemaßnahmen vor den Gerichten des Landes ergriffen.
Die Entscheidung darüber, ob eine Anhörung als persönliche Sitzung abgehalten wird, trifft letztendlich der Vorsitzende in richterlicher Unabhängigkeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Neben der Dringlichkeit und Bedeutung des Verfahrens sollte auch der Grad des Infektionsrisikos (z. B. die Anzahl der Teilnehmer am Verfahren) berücksichtigt werden. Dies kann auch die Tatsache berücksichtigen, dass jetzt – anders als bei der Reduzierung des öffentlichen Dienstes im Frühjahr – umfangreiche Infektionsschutzmaßnahmen vor Gericht durchgeführt wurden. Darüber hinaus wird der öffentliche Dienst – beispielsweise in den Anwaltskanzleien – im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang aufrechterhalten. Die Einhaltung der empfohlenen Schutzmaßnahmen wird strikt beachtet.
Pressemitteilung vom 15. Dezember 2020: Justiz reduziert Service-Operationen
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