Nach der geänderten Corona-Verordnung können Berufskraftfahrer ihre Mahlzeiten an Autobahn-Tankstellen einnehmen, wenn sie dort ihre Ruhezeiten verbringen oder dort übernachten.
Im Rahmen der Änderung Corona-Verordnung Die Landesregierung hat es Berufskraftfahrern an Autobahn-Tankstellen ermöglicht, ihre Mahlzeiten im Restaurant einzunehmen, wenn sie dort ihre Ruhezeiten verbringen oder dort übernachten. Natürlich müssen die geltenden Distanz- und Hygieneregeln eingehalten werden. Die Betreiber müssen sicherstellen, dass Berufskraftfahrer ausschließlich für die Einrichtungen direkt an der Autobahn eingesetzt werden.
Positives Signal für systemrelevante Berufsgruppe
Für Verkehrsminister Winfried Hermann Diese Entscheidung ist ein notwendiger konsequenter Schritt, um die Versorgung von Wirtschaft und Gesellschaft mit Waren und Gütern nicht mit schwierigen Rahmenbedingungen für die Fahrer einhergehen zu lassen. Minister Hermann: „Ich freue mich über dieses Signal an eine systemrelevante Berufsgruppe, die oft nicht im Rampenlicht steht.“
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