Die Landesregierung plant eine Novelle des Landeshochschulgesetzes, um Bildung, Spitzenforschung und Ausgründungen an Hochschulen zu stärken. Laut Wissenschaftsministerin Petra Olschowski soll dies mehr Flexibilität schaffen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Der Gesetzesentwurf des Wissenschaftsministeriums sieht zahlreiche Neuerungen vor, darunter die Einführung des Dualen Masters im Lehramt, die Aufnahme von Weiterbildung als explizite Aufgabe der Pädagogischen Hochschulen und die Flexibilisierung des Zugangs zu Hochschulen. Ziel ist es, die Start-up-Szene an Hochschulen zu stärken und Spitzenberufungen zu erleichtern.
Ministerin Olschowski betont, dass die Änderungen im Landeshochschulgesetz darauf abzielen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen zu stärken und Menschen mit unterschiedlichen Bildungshintergründen den Weg zu ebnen. Zudem sollen Professorinnen und Professoren mehr Flexibilität erhalten, um beispielsweise Gründungen aus der Hochschule heraus zu realisieren.
Investitionen in die klügsten Köpfe, den Transfer und Ausgründungen an Hochschulen seien Investitionen in die Zukunft, so die Ministerin. Auch die Spitzenberufungen und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollen künftig einfacher umzusetzen sein, um wertvolle Synergien und wissenschaftliche Durchbrüche zu fördern.
Die geplanten Änderungen im Landeshochschulgesetz könnten somit dazu beitragen, die Hochschullandschaft in Baden-Württemberg zu stärken, die Innovationskraft zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Novelle konkret auf die Bildungs- und Forschungslandschaft des Landes auswirken wird.