![Rasche Umsetzung zur Ausnahme der Flächenstilllegung gefordert](/wp-content/uploads/Unionsagrarminister-fordern-Aussetzung-der-Flaechenstilllegung-bis-2027-780x470.jpg)
Die Unionsagrarminister fordern Ausnahme der Flächenstilllegung bis 2024
Die Unionsagrarminister haben den Bund aufgefordert, den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Ausnahme der Flächenstilllegung in 2024 rasch umzusetzen und sich für eine Aussetzung der Pflicht zur Flächenstilllegung bis zum Ende der Förderperiode 2027 bei der Europäischen Union einzusetzen. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Landwirtinnen und Landwirten mehr Flexibilität in der Bewirtschaftung ihrer Flächen zu geben, ohne gegen Förderauflagen zu verstoßen.
Minister Peter Hauk, Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts der Länder, betonte die Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung des Vorschlags der EU-Kommission. Er und die Agrarministerinnen und -minister aus sechs Bundesländern setzen sich gemeinsam für die Umsetzung des Vorschlags ein.
Die Ausnahme, die Landwirte dazu befähigen würde, vier Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche nicht stilllegen zu müssen, soll den Landwirten mehr Flexibilität in der Bewirtschaftung ihrer Flächen ermöglichen. Dies könnte auch verschiedene Umweltvorteile generieren, indem stickstoffbindende Kulturen und Zwischenfrüchte angebaut werden.
Allerdings betonte Minister Hauk, dass die Ausnahme viel zu kurz greift und nur für das laufende Jahr 2024 gilt. Die Landwirtinnen und Landwirte bräuchten langfristige Planungssicherheit, daher sei es wichtig, dass sich der Bund auf EU-Ebene dafür einsetze, die Verpflichtung zur Flächenstilllegung bis zum Ende der Förderperiode 2027 auszusetzen.
Die Bauern und Bäuerinnen leisteten bereits einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz, und die Herausforderungen des Klimawandels und der Ernährungssicherung könnten nur gemeinsam mit der Landwirtschaft gelöst werden, so die Minister. Sie betonten auch die Notwendigkeit, dass die Umsetzung der Vorschläge der EU-Kommission möglichst ohne zusätzlichen Bürokratieaufwand erfolgen solle, und dass negative Auswirkungen auf die Öko-Regelungen vermieden werden müssten.
Die rasche Umsetzung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Ausnahme der Flächenstilllegung bis 2024 und das Eintreten für eine Aussetzung bis zum Ende der Förderperiode 2027 wird von den Unionsagrarministern als wesentlicher Schritt gesehen, um den Landwirten mehr Planungssicherheit zu bieten und um die Landwirtschaft aktiv in den Klima- und Umweltschutz einzubinden.