Landes-Behindertenbeauftragte tauscht sich mit Taubblindenverein Baden-Württemberg aus
Die Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer traf sich kürzlich mit dem Taubblindenverein Baden-Württemberg, um über die Bedarfe taubblinder Menschen im Land zu sprechen. Bei der Sitzung im Stuttgarter Kolpinghaus am 27. Januar 2024 diskutierte Fischer mit den Teilnehmenden insbesondere den Bedarf nach Peer-to-Peer-Beratung und den Status der Taubblindheit/Hörsehbehinderung im deutschen Recht.
Ein besonderes Anliegen, das im Rahmen der Sitzung hervorgehoben wurde, ist die Einrichtung eines Beratungsdienstes speziell für taubblinde Menschen sowie die rechtliche Anerkennung der Taubblindheit/Hörsehbehinderung als eigenständige Behinderung. Diesbezüglich wurde eine Stellungnahme einer Heidelberger Ärztin an die Landesbeauftragte übergeben, die sich für die besonderen Bedarfe taubblinder Menschen einsetzt.
Simone Fischer betonte die Notwendigkeit, Barrieren in der Kommunikation für taubblinde Menschen abzubauen, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben im Alltag zu ermöglichen. Sie forderte zudem barrierefreien Zugang zu Informationen, Gesundheitsangeboten, Bildung, Arbeit und Kultur für taubblinde Menschen.
Die Ergebnisse des Treffens mit dem Taubblindenverein Baden-Württemberg könnten in Zukunft weitreichende Auswirkungen haben. Sollte die Landes-Behindertenbeauftragte sich erfolgreich für die Einrichtung eines Beratungsdienstes sowie die rechtliche Anerkennung der Taubblindheit/Hörsehbehinderung einsetzen, könnte dies taubblinden Menschen in Baden-Württemberg einen verbesserten Zugang zu wichtigen Unterstützungs- und Versorgungsleistungen ermöglichen. Darüber hinaus könnten die Bemühungen von Simone Fischer und dem Taubblindenverein dazu beitragen, das Bewusstsein für die besonderen Bedarfe taubblinder Menschen in der Gesellschaft zu stärken und die Schaffung von barrierefreien Strukturen voranzutreiben.