Enttäuschung über Sozialversicherungspflicht für Poolärzte – Auswirkungen auf ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg
Gesundheitsminister Manne Lucha zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach Ärztinnen und Ärzte, die als sogenannte Poolärztinnen und -ärzte freiwillig in Bereitschaftsdienstpraxen tätig sind, künftig sozialversicherungspflichtig werden sollen. In einer Pressemitteilung betonte der Minister, dass die ambulante ärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechstunden eine unverzichtbare Aufgabe sei und der Bevölkerung uneingeschränkt und niederschwellig zur Verfügung stehen müsse.
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts entziehe dem ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg die rechtliche Grundlage in seiner jetzigen und gut funktionierenden Form, so Lucha. Bereits im Vorfeld der Entscheidung habe sich Baden-Württemberg zusammen mit anderen Ländern im Bundesrat für eine Ausnahmeregelung von der Sozialversicherungspflicht für Poolärztinnen und -ärzte eingesetzt. Allerdings habe der Bund diesem Anliegen eine Absage erteilt. Lucha äußerte seine Enttäuschung über diese Entscheidung und betonte, dass eine Lösung für den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst zeitnah vom Bund erwartet werde.
Der Minister hob die wichtige Rolle der Ärztinnen und Ärzte hervor, die freiwillig bei den Bereitschaftsdiensten tätig waren und die niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte unterstützt haben. Diese hätten eine große Unterstützung geleistet und die Funktionsfähigkeit des ärztlichen Bereitschaftsdienstes aufrechterhalten. Lucha dankte der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und allen engagierten Personen, die die Patientinnen und Patienten in den bisher bewährten Versorgungsstrukturen versorgt haben.
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts wird voraussichtlich Auswirkungen auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg haben. Da Ärztinnen und Ärzte nun sozialversicherungspflichtig werden, könnte dies zu einer Abnahme der freiwilligen Tätigkeit führen. Dies wiederum könnte zu Engpässen bei der Bereitschaftsdienstversorgung führen und die Versorgungssicherheit gefährden. Eine Lösung seitens des Bundes zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht für Poolärztinnen und -ärzte ist daher dringend erforderlich.
Es bleibt abzuwarten, wie der Bund auf die Forderungen reagieren wird und ob zeitnah eine entsprechende Regelung für den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst vorliegen wird. Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsministerium und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg sowie weiteren relevanten Akteuren ist notwendig, um die Versorgungssicherheit im ärztlichen Bereitschaftsdienst zu gewährleisten.