Krankenhäuser in Baden-Württemberg erhalten erneute Akuthilfe in Höhe von 126 Millionen Euro
Die finanziellen Defizite der Krankenhäuser in Baden-Württemberg aufgrund der Corona-Pandemie sind nach wie vor ein drängendes Problem. Um die Existenz einiger Krankenhäuser zu sichern, stellt das Land ihnen nun eine erneute Akuthilfe in Höhe von bis zu 126 Millionen Euro zur Verfügung, obwohl sich das Land bereits in einer schwierigen Haushaltslage befindet. Diese Entscheidung wurde per Umlaufbeschluss am 22. August 2023 vom Kabinett getroffen, wie Gesundheitsminister Manne Lucha bekannt gab.
Gesundheitsminister Lucha erklärte, dass die Defizite der Krankenhäuser teilweise existenzbedrohend seien. Er zeigte sich erfreut darüber, trotz der angespannten Haushaltslage ein so großes Rettungspaket schnüren zu können. Die Bewältigung der Pandemie sei ein enormer Kraftakt für alle Akteure im Gesundheitswesen gewesen. Nun gelte es jedoch zu verhindern, dass die Krankenhäuser infolgedessen noch weiter in finanzielle Schieflage geraten.
Es handelt sich bereits um die vierte Hilfsmaßnahme des Landes seit Beginn der Corona-Pandemie. Bis Mitte 2022 sind bereits zusätzlich zu den Bundesmitteln und Mitteln aus dem Krankenhauszukunfts- und Krankenhausstrukturfonds 462 Millionen Euro geflossen. Aktuell arbeite man gemeinsam mit dem Bund und anderen Ländern an einer Krankenhausreform, die eine bessere und neu geordnete Finanzierung der Krankenhäuser vorsehe. Doch bis zur Umsetzung der Reform benötigten die Krankenhäuser bereits jetzt Unterstützung, für die der Bund jedoch keine finanziellen Mittel bereitstelle. Das Land Baden-Württemberg wolle jedoch seine Krankenhäuser nicht im Stich lassen.
Während der Corona-Pandemie hätten die Krankenhäuser im Land den Appellen und Vorgaben des Bundes und der Landesregierung Folge geleistet und zusätzliche Behandlungskapazitäten geschaffen. Durch einen enormen Kraftakt sei es gelungen, die medizinische Versorgung für alle COVID-19-Patientinnen und -Patienten während der Pandemiewellen aufrechtzuerhalten. Die Auswirkungen dieser Anstrengungen seien bis heute spürbar.
Der Kabinettsbeschluss muss nun noch vom Finanzausschuss des Landtags genehmigt werden. Die zusätzlichen Mittel stammen aus der Rücklage für Haushaltsrisiken. Die Auszahlung erfolgt über eine gestaffelte Pauschale, die sich nach Krankenhausgruppen und -größe richtet und sich an der Höhe der jährlichen Pauschalförderung orientiert. Es ist nicht erforderlich, einen Förderantrag zu stellen, da die Unterstützung automatisch an die Krankenhäuser ausbezahlt wird.