Neues Förderprogramm für Aquakultur und Fischerei in Baden-Württemberg gestartet
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat am 13. Juli 2023 das neue Förderprogramm für Aquakultur und Fischerei in Baden-Württemberg gestartet. Das Programm läuft bis zum 30. Juni 2030 und kombiniert bewährte Ansätze mit neuen Maßnahmen, wie der Förderung von Investitionen in Netze im Fanggebiet Bodensee.
Laut Minister Peter Hauk zielt das Programm darauf ab, den Sektor gezielt bei der Entwicklung regionaler Wertschöpfung zu unterstützen. Insbesondere soll jungen Unternehmern ein erhöhter Anreiz geboten werden, in den Sektor einzusteigen. Zusätzlich wird eine spezielle Förderung für die Fischerei angeboten, und Unternehmen, die Qualitätsprodukte erzeugen, erhalten einen Zuschlag. Das Programm greift viele Anregungen aus dem Aquakultur- und Fischereisektor auf und unterstützt den Sektor auch bei Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel.
Das Förderprogramm umfasst insgesamt vier Maßnahmen. Erstens werden Investitionen in Aquakulturanlagen und zur Steigerung des Mehrwerts von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen unterstützt. Zweitens werden Investitionen in die Vermarktung, Verarbeitung von Aquakulturerzeugnissen und Fischfänge sowie in Diversifizierungsmaßnahmen von Aquakulturunternehmen und Berufsfischern gefördert.
Des Weiteren haben Aquakulturbetriebe die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Anteilsfinanzierung von spezifischen Dienstleistungen zu erhalten. Dadurch wird der Anreiz erhöht, Biosicherheitskonzepte zu erstellen und die Zuchtgrundlage zu optimieren.
Die vierte Maßnahme konzentriert sich auf den Fischereisektor im Fanggebiet Bodensee. Hier werden Investitionen in bestimmte Netze durch Projektförderung unterstützt. Der Verschleiß an Netzen ist aufgrund der massenhaften Vermehrung einer invasiven Muschelart (Quagga-Muschel) sowie fischfressender Räuber wie Kormorane außergewöhnlich hoch. Außerdem muss sich die Fischerei am Bodensee aufgrund sich ändernder Umweltbedingungen auf neue Wirtschaftsfischarten wie Rotaugen einstellen, was andere Maschenweiten und Netztypen erfordert.
Das Förderprogramm läuft bis zum 30. Juni 2030. Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften und Formulare sind im Förderwegweiser des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg verfügbar.
Mit dem neuen Förderprogramm für Aquakultur und Fischerei schafft die Landesregierung von Baden-Württemberg gezielte Anreize für Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Sektor. Gleichzeitig trägt das Programm zur regionalen Wertschöpfung und zur Anpassung an den Klimawandel bei. Es bleibt zu hoffen, dass die Förderung zu einer nachhaltigen Entwicklung der Aquakultur und Fischerei in Baden-Württemberg beiträgt.