Bürgerbeteiligung

Neue Regelungen im Landesbeamtengesetz

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am Mittwoch, den 28. Juni 2023, in zweiter Lesung eine Änderung des Landesbeamtengesetzes beschlossen, um eine größtmögliche Transparenz bei der Kennzeichnungspflicht spezieller Polizeieinheiten zu gewährleisten und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte der Polizistinnen und Polizisten zu wahren.

Mit dieser Änderung schließt sich Baden-Württemberg der Mehrheit der Länder an und verbessert die bereits bestehende anonymisierte Kennzeichnung für spezielle Polizeieinheiten in besonderen Einsatzlagen wie Demonstrationen oder Fußballspielen. Insgesamt sind nur etwa 1.640 der etwa 29.000 Polizistinnen und Polizisten im Land von dieser Regelung überhaupt betroffen.

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl betonte die Bedeutung des Gesetzes: „Mit den Änderungen des Landesbeamtengesetzes ist es uns gelungen, dem Wunsch nach größtmöglicher Transparenz zu entsprechen und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte unserer Polizistinnen und Polizisten bestmöglich zu schützen. Wir handeln auch hier im Gleichschritt mit den anderen Ländern und treffen eine ausgewogene Entscheidung. Die Kennzeichnung ist anonymisiert – im Gegensatz zur Kennzeichnung mit dem Familiennamen in anderen Ländern – und betrifft nur einen Bruchteil der speziellen Polizeieinheiten. Jede Polizistin und jeder Polizist erhält drei verschiedene Kennzeichnungen in Form einer fünfstelligen Ziffernfolge, von denen sie oder er vor jedem Einsatz eine frei auswählen kann. Das ist ein Gesetz mit Maß und Mitte. Damit sorgen wir für eine noch bürgerfreundlichere und bürgernähere Polizei – und wenn es wirklich mal Probleme gibt, hilft die individuelle Kennzeichnung auch der Polizei, da nicht gleich eine ganze Gruppe unter Verdacht gerät.“

Diese Änderung des Landesbeamtengesetzes hat das Ziel, eine ausgeglichene Lösung zu finden, die sowohl die Transparenz in speziellen Polizeieinheiten gewährleistet als auch die Persönlichkeitsrechte der Polizistinnen und Polizisten schützt. Die anonymisierte Kennzeichnung, im Gegensatz zur Identifizierung mit Familiennamen in anderen Ländern, trifft nur eine kleine Gruppe von insgesamt 1.640 Polizistinnen und Polizisten. Jeder Polizist und jede Polizistin erhält drei verschiedene Kennzeichnungen in Form von fünfstelligen Ziffernfolgen, die vor jedem Einsatz frei ausgewählt werden können.

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Diese Änderung wird erwartet, dass sie zu einer bürgerfreundlicheren und bürgernäheren Polizei führt, da sie bei möglichen Problemen eine individuelle Zuordnung ermöglicht und nicht eine ganze Gruppe in Verdacht gerät.

Die neuen Regelungen des Landesbeamtengesetzes in Baden-Württemberg entsprechen dem Wunsch nach mehr Transparenz und Schutz der Persönlichkeitsrechte der Polizistinnen und Polizisten. Die Kennzeichnung der speziellen Polizeieinheiten erfolgt anonymisiert und betrifft nur einen geringen Anteil der Polizeibeschäftigten. Jeder Polizist erhält drei verschiedene Kennzeichnungen, die vor jedem Einsatz frei ausgewählt werden können, um die individuelle Identifizierung zu erleichtern. Mit diesen Maßnahmen wird angestrebt, eine noch bürgernähere und effizientere Polizeiarbeit zu gewährleisten.

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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