Mit dem Ausbau der Familienbildungs- und Beratungsangebote sowie der Schuldenberatung will die Landesregierung die sozialen Folgen der Pandemie für Familien und armutsgefährdete Menschen mildern.
Mit insgesamt 5,3 Millionen Euro baut die Landesregierung die Familienbildung und Familienberatung sowie die Schuldnerberatung aus. Das hat der Sozialminister Manne Lucha kommuniziert. Das Land will die sozialen Folgen der Pandemie für Familien und armutsgefährdete Menschen abmildern. „Mit diesem Paket wollen wir sicherstellen, dass die soziale Kluft in unserem Land nicht noch größer wird. Wir unterstützen gezielt die Menschen, die von den sozialen Folgen der Pandemie am stärksten betroffen sind“, so Lucha.
4,7 Millionen Euro zusätzlich für Angebote zur Unterstützung von Familien
Die pandemiebedingten Schließungen von Schulen und Betreuungseinrichtungen waren für alle Familien ein gravierender Wendepunkt. Besonders betroffen von den negativen Folgen sind Familien, die vor der Pandemie betroffen waren, wie zum Beispiel armutsgefährdete Familien, Familien mit Migrationsgeschichte, mit Kindern mit Behinderungen und Alleinerziehende. „Bis ein Impfstoff verfügbar war, waren Kontaktbeschränkungen die einzige Möglichkeit, die Pandemie einzudämmen. Wir haben es zu verdanken, dass wir die ersten Wellen vergleichsweise gut überstanden haben und keine Toten mehr über die Solidarität der Kinder, Jugendlichen und deren Eltern zu beklagen haben. Wir können nicht überschätzen, was sie zum Schutz der Risikogruppen in unserer Gesellschaft getan haben“, betonte Lucha. „Wir haben als Land und als Gesellschaft eine besondere Verantwortung, Familien jetzt nicht nur bei Lernlücken zu helfen. Kinder und Jugendliche sind nicht nur Schulkinder, sondern haben in erster Linie emotionale und soziale Bedürfnisse. Hier setzen wir mit unseren zusätzlichen Maßnahmen an“, so die Sozialministerin weiter.
Neben dem Ausbau bestehender Bildungs- und Beratungsangebote werden gezielt neue Angebote geschaffen. Diese sollen Familien bei der konstruktiven Stressbewältigung unterstützen und Kinder gut beim Nachholen von durch Pandemien erschwerten Entwicklungsschritten im emotionalen, sozialen und motorischen Bereich begleiten. Darüber hinaus werden digitale Angebote zur Unterstützung von Familien ausgebaut sowie der Wissenstransfer und die lokale Vernetzung zur besseren Unterstützung von Familien gefördert. Die Maßnahmen sollen ab Januar 2022 umgesetzt werden und bis Ende 2023 laufen.
Stärkung der Schuldnerberatung
Auch für sie Schuldnerberatungsstellen In Baden-Württemberg werden angesichts der Corona-Krise zusätzliche Landesmittel in Höhe von 600.000 Euro bereitgestellt. Damit reagiert das Land laut Minister Lucha auf den durch die Corona-Krise gestiegenen Beratungsbedarf für Menschen in finanzieller Not. Die Schulden sind in der Corona-Krise gestiegen. Immer mehr Menschen hoffen auf eine Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Schuldnerberatungsstellen führen die erforderlichen Ermittlungsverfahren durch. „Wir stellen Schuldnerberatungsstellen in der Pandemie mehr Mittel zur Verfügung, damit sie überschuldeten Menschen auf dem Weg aus der Schuldenfalle helfen können“, sagte Lucha.
Familienbildung und Beratung
Mit dem Maßnahmenpaket „STÄRKER nach Corona“ werden Eltern und Familien gezielt unterstützt:
- Mit dem 2008 erstellten und 2019 neu ausgerichteten Nationales Programm STÄRKE Das Land unterstützt mit jährlich rund drei Millionen Euro offene Familientreffen, Familienbildungsangebote und Familienbildungslager für Familien in besonderen Situationen. Für den Ausbau bestehender Angebote sollen im Jahr 2022 bis zu einer Million Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
- Weitere zwei Millionen Euro sollen in die Finanzierung neu geschaffener Beratungs-, Bildungs- und Eltern-Kind-Angebote in den Jahren 2022 und 2023 fließen, mit denen gezielt auf die Folgen der Corona-Pandemie reagiert werden soll, beispielsweise durch Angebote zur Stärkung gestresster Eltern. Kinderbeziehungen, zur Bewältigung psychischer Belastungen und zur Stärkung der Resilienz von Familien, zur Unterstützung von pandemiebedingt schwierigen Übergängen (zum Beispiel vom Kindergarten in die Grundschule), aber auch in anderen Bereichen, in denen die Pandemie negative Folgen für Kinder hatte und Jugendliche, wie die motorische Entwicklung. Diese Angebote sollen allen betroffenen Familien offen stehen.
- Darüber hinaus werden in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 600.000 Euro für den Ausbau bundesweiter digitaler Bildungs- und Beratungsangebote für Familien bereitgestellt.
- Weitere 1,1 Mio.
Schuldnerberatung
Die Umsetzung des Maßnahmenpakets soll im Januar 2022 in Zusammenarbeit mit der Lokale Regionalverbände, zum Ortsverband für Jugend und Soziales, zum Provinzfamilienrat und Landesverbände, die im Bereich Familienbildung und Familienberatung in Baden-Württemberg tätig sind.
Das Verbraucher- oder Privatinsolvenzverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren, bei dem im ersten Schritt ein außergerichtliches Vergleichsverfahren mit Unterstützung kommunaler oder gemeinnütziger Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälte stattfindet. Der Schuldner muss versuchen, mit den Gläubigern eine Einigung über die Schuldenbereinigung zu erzielen. Kommt diese Einigung nicht zustande, folgt das gerichtliche Verfahren, wonach das Restschuldbefreiungsverfahren mit einer Wohlverhaltensfrist beginnt, die in der Regel drei Jahre beträgt. Nach Ablauf der Geschäftsordnung erlässt das Gericht auf Antrag die Restschuld des Schuldners, wenn kein Versagungsgrund vorliegt.
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