Das Land unterstützt die Stadt Freiburg im Rahmen der Tierheimförderung mit 53.000 Euro. Die Herausforderungen für Tierheime nehmen zu, zum Beispiel wegen Corona oder dem Krieg in der Ukraine. Das Land unterstützt die Kommunen und Tierschutzvereine in Baden-Württemberg mit ihren vielen ehrenamtlichen Helfern bei ihrer Arbeit.
„Unsere Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von verlorenen Tieren, der Beratung von Tierhaltern und in Tierschutzfällen. Nicht nur während Corona, sondern auch durch den Krieg in der Ukraine stehen die Tierheime vor großen Herausforderungen. Leider ist bei vielen Tierschutzvereinen mit den vielfältigen Aufgaben das Geld knapp, während gleichzeitig bauliche Maßnahmen oder Renovierungen in den Tierheimen anstehen. Als Land stellen wir daher jedes Jahr 500.000 Euro zur Verfügung, die mit unserer Tierheimfinanzierung den Kommunen und Tierschutzverbänden im Land zugutekommen“, so die Tierschutzministerin Peter Huk.
„Wir unterstützen die Stadt Freiburg, die für den Tierschutzverein Freiburg im Breisgau e. V. einen Antrag auf Tierheimförderung gestellt hat. Der Tierschutzverein kümmert sich seit vielen Jahren mit Leidenschaft um die Tiere in der Region. Geplant ist der dringend notwendige Neubau einer Vogelvoliere, da die bisherige aufgrund von Baufälligkeit ersetzt werden muss. Als Land unterstützen wir die Stadt und damit den Tierschutzverein gerne bei dringend notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen.“ fuhr der Minister fort.
Tierheimförderung im Land
Der Staat stellt jährlich 500.000 Euro für die Tierheimfinanzierung bereit. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bezuschusst 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 150.000 Euro pro Vorhaben. Die Kreise, die Gemeinden oder ihre Verbände müssen sich jeweils zu 30 Prozent an den förderfähigen Ausgaben beteiligen.
Förderanträge werden vom Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Gemeinde bzw. der Landkreis stellt wiederum einen Förderantrag beim zuständigen Regierungspräsidium. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet dann auf Grundlage der eingereichten Anträge über die zu fördernden Maßnahmen.
Inspiriert von Landesregierung BW