![130.000 Euro zur Stärkung von Migrantenorganisationen](/wp-content/uploads/130000-Euro-zur-Staerkung-von-Migrantenorganisationen.jpg)
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Flüchtlinge in Anschlussunterkünften erhalten Stadt und Landkreis im Jahr 2020 vom Land 170 Millionen Euro. Dies ist ausdrücklich ein Zeichen der Wertschätzung für die engagierte Arbeit vor Ort.
Die 44 Stadt- und Landkreise erhalten für das Jahr 2020 Zahlungen des Landes in Höhe von insgesamt 170 Millionen Euro als Zuschuss des Landes zu den Kosten der Stadt- und Landkreise für Dienstleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Flüchtlinge in Folgeunterkünften. Die Beträge werden im Juni an die kreisfreien Städte und Kreise ausgezahlt.
Ein Zeichen der Wertschätzung für engagierte Arbeit vor Ort
Bekanntlich wurde mit Beginn der neuen Legislaturperiode die Zuständigkeit für den Bereich Migration und damit auch für die Aufnahme von Flüchtlingen im Land auf das (neue) Ministerium für Justiz und Migration übertragen. Im Ministerium für Justiz und Migration Marion Gentges wird Staatssekretär Siegfried Lorek Fokus auf das Thema Migration. Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek sagt: „Das Land unterstützt Stadt- und Landkreise bei den Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Menschen in Folgeunterkünften nach besten Kräften. Die erhebliche finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich ein Zeichen der Wertschätzung für die engagierte Arbeit vor Ort. Nach dem Wechsel der Zuständigkeit für Migration haben die Kommunen nicht nur weiterhin einen verlässlichen Ansprechpartner. Auch die Tatsache, dass dieses Thema nun von einem eigenen Staatssekretär betreut wird, zeigt, dass die Landesregierung diesem Thema besondere Bedeutung beimisst. In meiner täglichen Arbeit suche ich den engen Austausch mit Stadt, Landkreisen und Kommunen. „
Vereinbarung ab 2019
Vor dem Hintergrund einer Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) unterzeichneten das Land Baden-Württemberg und der Gemeinde- und Kreistag 2019 letztmalig eine Vereinbarung über die Beteiligung des Landes an den Ausgaben der Stadt und des ländlichen Raums Bezirke für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nach dem Ende der befristeten Unterbringung geschlossen. Diese sieht vor, dass bis zum 30. Juni 2020 und 2021 (für das vergangene Referenzjahr) insgesamt 170 Millionen Euro an die Stadt- und Landkreise ausgezahlt werden. Zur Abwicklung der Zahlungen schloss das damals zuständige Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit jedem der 44 Stadt- und Landkreise Zuschussvereinbarungen. Dieser enthält die genaue Höhe des individuellen Anteils der Stadt bzw. des Landkreises, der anhand eines von der Stadt und dem Kreistag übermittelten Verteilungsschlüssels ermittelt wurde.
In Baden-Württemberg nach den Vorschriften des Baden-Württemberg Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) Ein dreistufiges Aufnahmesystem für Flüchtlinge: Nach der Erstaufnahme in die landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen werden sie vorübergehend bei den unteren Aufnahmebehörden der Bezirksämter und den Bürgermeisterämtern der Stadtteile untergebracht. Die unteren Aufnahmebehörden fungieren als staatliche Behörden bei der vorübergehenden Unterbringung. Die dritte Stufe ist die kommunale Anschlussunterbringung in den mehr als 1.100 Städten und Gemeinden des Landes.
Auszahlungen nach Stadt und Bezirk
Die jeweiligen Summen, die die Stadt- und Landkreise in diesem Monat für das Bezugsjahr 2020 erhalten, im Einzelnen:
Kreis | Menge |
Alb-Donau-Kreis | 1.363.737,00 Euro |
Kreis Biberach | 4.631.658,00 Euro |
Kreis Böblingen | 5.933.817,00 Euro |
Bodenseekreis | 2.143.781,00 Euro |
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald | 5.725.661,00 Euro |
Kreis Calw | 3.058.522,00 Euro |
Kreis Emmendingen | 559.575,00 Euro |
Enzkreis | 2.375.524,00 Euro |
Kreis Esslingen | 16.187.975,00 Euro |
Kreis Freudenstadt | 969.884,00 Euro |
Landkreis Göppingen | 4.967.756,00 Euro |
Kreis Heidenheim | 1.889.065,00 Euro |
Kreis Heilbronn | 2.236.521,00 Euro |
Bezirk Hohenlohe | 642.569,00 Euro |
Kreis Karlsruhe | 6.480.239,00 Euro |
Kreis Konstanz | 3.457.289,00 Euro |
Kreis Lörrach | 3.813.324,00 Euro |
Kreis Ludwigsburg | 6.946.707,00 Euro |
Main-Tauber-Kreis | 1.286.821,00 Euro |
Neckar-Odenwald-Kreis | 2.904.287,00 Euro |
Ortenaukreis | 3.456.957,00 Euro |
Ostalbkreis | 3.348.643,00 Euro |
Kreis Rastatt | 4.640.797,00 Euro |
Kreis Ravensburg | 6.097.006.00 Euro |
Rems-Murr-Kreis | 6.435.247,00 Euro |
Kreis Reutlingen | 4.239.917.00 Euro |
Rhein-Neckar-Kreis | 12.126.337,00 Euro |
Kreis Rottweil | 1.376.208,00 Euro |
Landkreis Schwäbisch Hall | 3.776.432,00 Euro |
Schwarzwald-Baar-Kreis | 2.309.702,00 Euro |
Kreis Sigmaringen | 1.329.687,00 Euro |
Kreis Tübingen | 4.907.585,00 Euro |
Kreis Tuttlingen | 1.642.880,00 Euro |
Kreis Waldshut | 1.581.220,00 Euro |
Kreis Zollernalb | 1.723.330,00 Euro |
Stadt Baden-Baden | 1.250.884,00 Euro |
Stadt Freiburg im Breisgau | 5.472.092,00 Euro |
Stadt Heidelberg | 921.831,00 Euro |
Stadt Heilbronn | 2.125.279,00 Euro |
Stadt Karlsruhe | 539.002,00 Euro |
Stadt Mannheim | 1.342.568,00 Euro |
Landeshauptstadt Stuttgart | 17.107.784,00 Euro |
Stadt Pforzheim | 1.879.624,00 Euro |
Stadt Ulm | 2.794.276,00 Euro |
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