Bürgerbeteiligung

15. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission vorgelegt

Der 15. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission Baden-Württemberg wurde vorgestellt. Die Zahl der Härtefallanträge ist im Jahr 2020 gegenüber 2019 deutlich von 139 auf 302 Anträge gestiegen Härtefallkommission im Jahr 2020 mit insgesamt 178 Einreichungen.

Das Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg hat am 13. Oktober 2021 den Bericht der Härtefallkommission des Landes für 2020 veröffentlicht. Die Zahl der Härtefallanträge ist im Jahr 2020 gegenüber 2019 deutlich von 139 auf 302 Anträge gestiegen.

Im Jahr 2020 bearbeitete die Härtefallkommission 178 Eingaben, die teilweise aus Vorjahren stammen. 58 Eingaben wurden wegen Unzulässigkeit abgelehnt und neun Eingaben wurden nicht vollständig erörtert, weil sie offensichtlich unbegründet waren. Demgegenüber hat die Härtefallkommission 111 Petitionen intensiv beraten und in einer Gesamtschau alle Gründe für und gegen eine Aufenthaltsgewährung abgewogen. In 68 der intensiv diskutierten Fälle richtete die Kommission einen Härtefallantrag an das 2020 noch zuständige Innenministerium. Dabei handelte es sich oft um gut integrierte Flüchtlinge, die 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen waren.

Kriterien für die Erfüllung einer Anfrage

Die Umsetzungsquote ist 2020 gegenüber dem Vorjahr leicht auf 76 Prozent (2019: 82 Prozent) gesunken. Dies liegt vor allem daran, dass die Kommission in 57 Prozent der Fälle einen Härtefallantrag mit der gleichen Anzahl von Anträgen gestellt hat, die der Kommission zur Entscheidung vorgelegt wurden. Das sind 24 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Für die Prüfung, ob einer Aufforderung entsprochen werden kann, sind unterschiedliche Kriterien relevant. Von besonderer Bedeutung ist, ob die Identität des Antragstellers geklärt ist, ob die Identität in der Vergangenheit getäuscht wurde und ob die Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung hinreichend erfüllt sind. Auch Straftaten von großer Bedeutung sowie das Fehlen einer nachhaltigen Existenzsicherung können dazu führen, dass einer Aufforderung nicht entsprochen wird. Maßgeblich ist eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls.

Siehe auch  Zweites Corona Bürgerforum

Insgesamt 43 der ausführlich diskutierten Fälle führten nicht zu einem Antrag, weil die erforderliche Zweidrittelmehrheit innerhalb der Kommission nicht erreicht wurde. Hauptgründe für die ablehnenden Entscheidungen waren meist eine misslungene wirtschaftliche und soziale Integration oder Straftaten von einiger Bedeutung. Die zu erwartenden Belastungen der öffentlichen Kassen, insbesondere der kommunalen Sozialhilfeträger (Stadt- und Landkreise), wurden in die Überlegungen der Härtefallkommission einbezogen, waren aber an sich kein Ablehnungsgrund.

Die Mehrheit der Einsendungen betrifft alleinstehende Männer

Im Jahr 2020 stieg die Zahl der Anträge von Einzelpersonen gegenüber dem Vorjahr um 158 Prozent (263 Personen im Jahr 2020 gegenüber 102 Personen im Jahr 2019), während die Zahl der Anträge von Familien im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert blieb. Die Mehrzahl der Härtefallanträge betrifft alleinstehende Männer, die hauptsächlich aus afrikanischen Ländern, insbesondere aus Gambia, gekommen sind.

Gab es im September letzten Jahres 223 Einträge, waren es Ende September 2021 bereits 292 Einträge, ein Plus von knapp 31 Prozent.

Die Härtefallkommission

Die im September 2005 eingesetzte Härtefallkommission entscheidet auf Grundlage der Härtefallverordnung in § 23a AufenthG und der Verordnung der Härtefallkommission des Landes vom 28. Juni 2005 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. April 2012) zu humanitären Sonderfällen, für die das Einwanderungsrecht keine zufriedenstellende Lösung bieten kann. Voraussetzung für einen Härtefallantrag ist das Vorliegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe, die den weiteren Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Die Härtefallkommission handelt ausschließlich auf der Grundlage der Selbstprüfung. Dritte können von der Kommission nicht verlangen, einen bestimmten Einzelfall zu behandeln oder eine bestimmte Entscheidung zu treffen. Die Entscheidungen der unabhängigen Härtefallkommission sind nicht anfechtbar.

Siehe auch  Land geht gegen Motorradlärm vor

Die Härtefallkommission besteht aus zehn Mitgliedern und neun stellvertretenden Mitgliedern, die auf Vorschlag des Liga der Liberalen Wohlfahrt, die evangelischen Landeskirchen, die katholische Kirche und die Flüchtlingsrat ebenso wie kommunale Landesverbände ernannt werden. Die oberste Landesbehörde (jetzt Justizministerium) ernennt das vorsitzende Mitglied und seinen Stellvertreter, eine Person aus dem Land und eine Person aus dem Land islamischen Glaubens.

Klaus Pavel, ehemaliger Landrat des Landkreises Ostalb, wurde im Dezember 2019 zum Vorsitzenden der Härtefallkommission berufen und leitet die Härtefallkommission seit 2020. Die konstituierende Sitzung für die neue zweieinhalbjährige Amtszeit des 19 Mitglieder und stellvertretende Mitglieder fanden am 20. Oktober 2020 statt.

.
Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"