
Das Land zieht Bilanz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg. Menschen mit Behinderungen sollten noch stärker in die Gestaltung der Inklusionspolitik in allen Lebensbereichen eingebunden werden. Das Land überarbeitet daher den 2015 verabschiedeten Aktionsplan bis Mitte 2023.
Ob das Engagement für barrierefreie Krankenhäuser, eine gerechte Verkehrswende, mehr Arbeitsplätze für Schwerbehinderte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die Anpassungen der Landesbauordnung im barrierefreien Wohnen oder das Recht auf Aufnahme für alle Kinder im Schulgesetz – Dafür setzt die Landesregierung viele Mittel ein Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten haben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen wie alle anderen auch. Gleichzeitig bringt Baden-Württemberg auch die Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf dem Weg.
Um die mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention notwendigen Maßnahmen zu bündeln, hatte die Landesregierung bereits 2015 eine solche eingerichtet Aktionsplan beschlossen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat nun den Prozess und einige Politikfelder dieses Aktionsplans durch zwei externe Institute evaluieren lassen. Kernaussage der Evaluation ist, dass Menschen mit Behinderungen noch stärker in die Gestaltung der Inklusionspolitik des Landes in allen Lebensbereichen eingebunden werden können. Die Landesregierung hat daher in ihrer Kabinettssitzung am 3. Mai beschlossen, den Landesaktionsplan vor diesem Hintergrund bis Mitte 2023 neu zu formulieren.
„Ihre Selbstbestimmung und Teilhabe gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen zu fördern – das liegt mir sehr am Herzen“, sagte Sozialministerin Mann Luca bei der Vorstellung der Ergebnisse in der Landeskabinettssitzung. „Die Ergebnisse der Evaluation sind ein hilfreicher Ausgangspunkt, aber wir können mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht zufrieden sein. Ich muss hier alle Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg um Verständnis bitten – ich versichere ihnen, dass wir alles tun werden, um beim Thema Teilhabe und Selbstbestimmung voranzukommen. Auch in diesem Bereich sind wir nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie mit unserem Zeitplan zurückgeworfen worden.“
Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen
Dabei ist es der Ministerin besonders wichtig, nicht mit Menschen mit Behinderung über das Thema zu diskutieren, sondern mit ihnen zukünftige Schwerpunkte und Projekte zu besprechen. Bereits beim Treffen der Staatlicher Behindertenbeirat die Auswertung war daher das Thema am 29. April. „In einem transparenten Beteiligungsprozess wollen wir mit den Betroffenen klären, welche konkreten Schritte wir als nächstes gehen sollten, um die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. Dafür wollen wir ein Gesamtkonzept entwickeln“, kündigt Minister Lucha an. Das Konzept soll bis zum Sommer nächsten Jahres vorliegen und dann umgesetzt werden. Zuständig ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration.
Simon FischerBeauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sagte: „Gute Politik für Menschen mit Behinderungen ist eine Querschnittsaufgabe, da sie alle Lebensbereiche und damit alle Ressorts betrifft abteilungsübergreifender Ansatz und die Einbindung aller Verantwortlichen. Es muss darum gehen, die anstehenden Aufgaben im Sinne der Menschen mit Behinderung systematisch anzugehen und schnell und effektiv umzusetzen, damit sie den Alltag gut bewältigen können Leben, Kita und Schule zu besuchen, zu arbeiten, Besorgungen zu machen, Sport zu treiben, ins Theater zu gehen, Freunde zu treffen oder zum Arzt zu gehen, sie brauchen verlässliche und würdevolle Bedingungen. Wir brauchen einen gemeinsamen Weg und eine helfende Hand in allen Abteilungen, damit wir hier weiter vorankommen.“
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-Behindertenrechtskonvention, kurz: UN-BRK), die am 3. Mai 2008 vor genau 14 Jahren in Kraft getreten ist, ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und präzisiert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebensumstände, die im Menschenrechtsschutzgesetz zu berücksichtigen sind. Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, dh gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.
2015 hat die Landesregierung einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg beschlossen. Der Aktionsplan stellt eine Selbstverpflichtung der Landesregierung dar, die aus 230 Maßnahmenvorschlägen für elf Handlungsfelder zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen besteht. Die Prognos AG und die Inklusionsgesellschaft 1azugangsberatungsgesellschaft mbH haben den Aktionsplan nun evaluiert. Die Evaluierungsberichte sind ab sofort als barrierefreie Dokumente auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration verfügbar Alltagsrede (PDF) und Leichter Sprache (PDF) zum Download verfügbar.
Methoden der Auswertung
Die Evaluation basiert auf einem abgestimmten Mix aus qualitativen und quantitativen Methoden der empirischen Sozialforschung. Dazu gehören eine Dokumentenanalyse, Fachgespräche und Workshops mit zentralen Akteuren der Landesverwaltung, dem Landesbehindertenbeauftragten und dem Landesbehindertenbeirat, Maßnahmenmonitoring und die Auswertung von Sekundärstatistiken. Darüber hinaus wurden erste Zwischenergebnisse der Evaluation auf einer Fachtagung diskutiert, an der Vertreter der Landesverwaltung sowie der Verbände und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung teilnahmen.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Menschen mit Behinderungen
Inspiriert von Landesregierung BW