Der Bundesrat hat die Änderung des Rettungssanitätergesetzes gebilligt. Rettungssanitäter dürfen nun auf eigene Verantwortung Heilungsmaßnahmen durchführen, auch invasive.
„Rettungssanitäter leisten 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche hervorragende Arbeit – sie helfen Menschen und retten Leben. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates erhalten die hochqualifizierten Sanitäter des Rettungsdienstes die professionelle Anerkennung, die sie verdienen. Wir haben uns schon lange dafür eingesetzt, und jetzt wird es zum Gesetz “, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Zwei Wochen nach dem Bundestag hat der Bundesrat nun auch die Änderung des Rettungssanitätergesetzes gebilligt.
Das Gesetz gibt Rechtssicherheit zum Handeln
Die Änderung des Gesetzes über Rettungssanitäter sieht vor, dass Rettungssanitäter künftig berechtigt sind, medizinische Maßnahmen, einschließlich invasiver Maßnahmen, in eigener Verantwortung durchzuführen, bis der Notarzt eintrifft oder bis weitere medizinische Maßnahmen, einschließlich der telemedizinischen Versorgung, beginnen. Die Rettungssanitäter müssen diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung gelernt und gemeistert haben. Die Maßnahmen müssen auch jeweils erforderlich sein, um Lebensgefahr oder erhebliche Folgeschäden für den Patienten abzuwenden.
Rettungssanitäter sind qualifiziert, diese Maßnahmen während ihrer Ausbildung durchzuführen. Bisher birgt das Üben der Heilungsaktivitäten, die sie in der Praxis gelernt haben, jedoch das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung. Gleichzeitig setzten sich die Rettungssanitäter zumindest dem Vorwurf aus, keine Hilfe zu leisten, wenn sie nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.
Baden-Württembergische Initiative
Dieses Dilemma wird jetzt durch die neue Bundesverordnung behoben. Das Ständige Konferenz der Innenminister und Senatoren der Bundesländer (IMK) Auf Initiative Baden-Württembergs soll sichergestellt werden, dass die Rettungssanitäter bei ihrer Arbeit Rechtssicherheit erhalten. Darüber hinaus hatte sich das Land einer entsprechenden Initiative im Bundesrat angeschlossen, die die Bundesländer Bayern und Rheinland-Pfalz 2019 ins Leben gerufen hatten. Innenminister Thomas Strobl ist auch mehrfach bei der Bundesregierung, insbesondere beim Bundesgesundheitsminister Jens Spahnwaren Initiative.
„Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates können die Rettungssanitäter endlich das Gelernte in die Praxis umsetzen. Last but not least dient dies auch der Verbesserung der Versorgung von Notfallpatienten. Es ist schön, dass unsere Initiativen und Bemühungen aus Baden-Württemberg konnten dazu einen Beitrag leisten. Im Notfall haben die Sanitäter jetzt Klarheit “, sagte Innenminister Thomas Strobl.
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