Bürgerbeteiligung

Zuverlässige Maßnahmen für Rettungssanitäter

Der Bundesrat hat die Änderung des Rettungssanitätergesetzes gebilligt. Rettungssanitäter dürfen nun auf eigene Verantwortung Heilungsmaßnahmen durchführen, auch invasive.

„Rettungssanitäter leisten 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche hervorragende Arbeit – sie helfen Menschen und retten Leben. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates erhalten die hochqualifizierten Sanitäter des Rettungsdienstes die professionelle Anerkennung, die sie verdienen. Wir haben uns schon lange dafür eingesetzt, und jetzt wird es zum Gesetz “, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Zwei Wochen nach dem Bundestag hat der Bundesrat nun auch die Änderung des Rettungssanitätergesetzes gebilligt.

Das Gesetz gibt Rechtssicherheit zum Handeln

Die Änderung des Gesetzes über Rettungssanitäter sieht vor, dass Rettungssanitäter künftig berechtigt sind, medizinische Maßnahmen, einschließlich invasiver Maßnahmen, in eigener Verantwortung durchzuführen, bis der Notarzt eintrifft oder bis weitere medizinische Maßnahmen, einschließlich der telemedizinischen Versorgung, beginnen. Die Rettungssanitäter müssen diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung gelernt und gemeistert haben. Die Maßnahmen müssen auch jeweils erforderlich sein, um Lebensgefahr oder erhebliche Folgeschäden für den Patienten abzuwenden.

Rettungssanitäter sind qualifiziert, diese Maßnahmen während ihrer Ausbildung durchzuführen. Bisher birgt das Üben der Heilungsaktivitäten, die sie in der Praxis gelernt haben, jedoch das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung. Gleichzeitig setzten sich die Rettungssanitäter zumindest dem Vorwurf aus, keine Hilfe zu leisten, wenn sie nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.

Baden-Württembergische Initiative

Dieses Dilemma wird jetzt durch die neue Bundesverordnung behoben. Das Ständige Konferenz der Innenminister und Senatoren der Bundesländer (IMK) Auf Initiative Baden-Württembergs soll sichergestellt werden, dass die Rettungssanitäter bei ihrer Arbeit Rechtssicherheit erhalten. Darüber hinaus hatte sich das Land einer entsprechenden Initiative im Bundesrat angeschlossen, die die Bundesländer Bayern und Rheinland-Pfalz 2019 ins Leben gerufen hatten. Innenminister Thomas Strobl ist auch mehrfach bei der Bundesregierung, insbesondere beim Bundesgesundheitsminister Jens Spahnwaren Initiative.

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„Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates können die Rettungssanitäter endlich das Gelernte in die Praxis umsetzen. Last but not least dient dies auch der Verbesserung der Versorgung von Notfallpatienten. Es ist schön, dass unsere Initiativen und Bemühungen aus Baden-Württemberg konnten dazu einen Beitrag leisten. Im Notfall haben die Sanitäter jetzt Klarheit “, sagte Innenminister Thomas Strobl.

Bundesrat: Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1000. Sitzung am 12. Februar 2021 – MTA-Reform

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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