Soziales

Zahl der Organspenden im Land gering

Der 4. Juni 2022 ist der Tag der Organspende. Gesundheitsminister Manne Lucha fordert wegen der geringen Zahl an Organspenden eine erneute Debatte über die sogenannte Widerspruchslösung. Diese besagt, dass jeder Organspender sein kann, sofern er nicht zu Lebzeiten widerspricht. Angehörige haben somit keinen Einfluss mehr auf die Entscheidung.

Angesichts der geringen Zahl an Organspenden fordert der baden-württembergische Gesundheitsminister Mann Luca eine erneute Debatte um die sogenannte Widerspruchslösung. „In einer Volksabstimmung Mitte Mai haben die Schweizer aus sehr guten Gründen für diese Lösung gestimmt“, sagte Manne Lucha am Tag der Organspende am 4. Juni 2022 in Stuttgart. „Ich begrüße den Ausstiegsentscheid der Schweiz aus Solidarität mit allen Patientinnen und Patienten, die dringend auf eine lebensverlängernde Organspende warten. Meiner Meinung nach müssen wir die nationale politische Debatte über die Einführung der Ausstiegslösung für diese Menschen neu starten .“

In Deutschland gilt die Zustimmungslösung

In Deutschland gilt – wie bisher in der Schweiz – die sogenannte Einwilligungslösung. Das bedeutet, dass eine Organspende nur möglich ist, wenn sich der Spender zu Lebzeiten ausdrücklich dafür entschieden hat oder die Angehörigen zustimmen. Die Opt-out-Lösung würde bedeuten, dass grundsätzlich jeder Organspender sein könnte – es sei denn, er widerspricht zu Lebzeiten. Dass sich das in der Praxis auswirkt, zeigt Dr. Christina Schleicher, die geschäftsführende Ärztin des Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), Region Baden-Württemberg. „Tatsächlich finden wir in der Klinik nur für rund zehn Prozent der potenziellen Spender einen Organspendeausweis. Aber wenn es keine Erklärung gibt, dann hängt die Organspende von der Entscheidung der Angehörigen ab – und die lehnen sie im Zweifel eher ab, damit dringend benötigte Organe verloren gehen können“, berichtet Dr. Christina Schleicher. „Das ist wichtig die Entscheidung wird im Interesse des Verstorbenen getroffen, und wenn diese Entscheidung bekannt ist, bedeutet das auch eine große Entlastung für die Angehörigen.“

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Nach Angaben der DSO spendet ein erheblicher Teil der von den Spenderkrankenhäusern in Baden-Württemberg gemeldeten potenziellen Organspender keine Organe. Grund dafür ist neben medizinischen Kontraindikationen und der dokumentierten Weigerung des Verstorbenen, Organe zu spenden, die Weigerung von Angehörigen. Minister Manne Lucha sagte: „Eines ist klar: Die Organspende ist selbstverständlich freiwillig. Aber was mich wirklich schmerzt, sind die vielen Absagen durch die Angehörigen. Ich sehe hier Potenzial, das wir nicht mehr verschenken dürfen.“

Die Organspenden im Land nehmen leicht zu

Ende April 2022 standen 1.046 Menschen aus Baden-Württemberg auf der Warteliste und warten daher dringend auf eine lebensrettende Organspende. Die Zahl der verfügbaren Organe geht jedoch dramatisch zurück. Von Januar bis April wurden in Deutschland 750 Organe von 239 Spendern transplantiert. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 1.004 Organe von 324 Spendern. In Baden-Württemberg hingegen sind die Zahlen – entgegen dem bundesweiten Trend – leicht gestiegen. Von Januar bis April gab es 40 Organspender (Vorjahr: 34 Spender). 120 Organe wurden in den ersten vier Monaten des Jahres entnommen (Vorjahr: 110).

Des Tag der Organspende findet seit 1983 jedes Jahr am ersten Samstag im Juni statt. Er soll danken, aufklären und ein Zeichen für die Bedeutung der Entscheidung setzen. Am 4. Juni 2022 wird Mainz Schauplatz der Feierlichkeiten.

Spenden bleiben freiwillig

Nur rund 40 Prozent der Deutschen müssen Erhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) dokumentierten ihre Einstellung zur Organspende. Dadurch gehen potentielle Organspenden verloren. Bei der Widerspruchslösung gilt eine fehlende Organspendeerklärung als Zustimmung. Wer eine Organspende ablehnt, muss dies dokumentieren oder seine Angehörigen informieren. Die Organspende bleibt freiwillig. Bei der erweiterten Widerspruchslösung werden wie bei der erweiterten Einwilligungslösung auch die Angehörigen befragt.

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In der letzten Wahlperiode gab es im Bundestag fraktionsübergreifende Fraktionsanträge zur Klärung von Einsprüchen. Die Widerspruchslösung fand jedoch keine Mehrheit. Am 01.03.2022 also Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsfindung bei der Organspende vom 16. März 2020 in Kraft getreten. Danach ist eine Organ- und Gewebespende nur möglich, wenn der potenzielle Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder seine nächsten Angehörigen eingewilligt haben.

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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