Energieministerin Thekla Walker zeigt sich erfreut über den „ordentlichen Schub für den Ausbau der Windkraft“ durch die Umsetzung der sogenannten Notfallverordnung der Europäischen Union (EU) in Bundesrecht. Projektierer von Windkraftanlagen könnten nun unter anderem auf bestimmten Flächen des Landes mit vereinfachten Verfahren rechnen, sofern sie einen Genehmigungsantrag vor dem 30. Juni 2024 stellen. Über die Auswirkungen der neuen Regelungen informierte die Ministerin heute Vertreterinnen und Vertreter der Windkraftbranche, der Kommunalen Landesverbände und der „Stabstellen Energiewende, Windenergie und Klimaschutz“ (StEWK) an den vier Regierungspräsidien am 22. März 2023.
Auf immerhin 6.800 Hektar in Baden-Württemberg ist in den kommenden 15 Monaten eine deutliche Beschleunigung möglich. „Jeder Monat und jeder Hektar für die Windkraft zählen“, betont Ministerin Walker. „Wir haben deshalb zügig ermittelt, welche Gebiete für die Verfahrensvereinfachungen in Betracht kommen.“ Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg wurde beauftragt, diese Gebiete im Sinne der EU-Notfall-Verordnung kartografisch darzustellen und die Karten zur Verfügung zu stellen. Thekla Walker betonte: „Mir ist es wichtig, die Chancen der EU-Verordnung zügig zu ergreifen und damit die Dynamik des Ausbaus der Erneuerbaren nochmals kräftig zu erhöhen.“
Windenergieausbau in den nächsten Monaten beschleunigen
Julia Wolf, die Landesvorsitzende des Bundesverbands Windenergie BWE, erklärt: „Mit der Notfallverordnung haben EU und Bund eine der Hürden für den zügigen Ausbau der Windenergie abgebaut. Die Projektierer stehen bereit, diese Verfahrensbeschleunigung zu nutzen. Die Flächeneigentümer, insbesondere Kommunen und ForstBW, müssen jetzt ihre entsprechenden Flächen schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Wenn der Energiewende dann in den Genehmigungsverfahren auch wirklich der vorrangige Belang eingeräumt wird, bietet die Notfallverordnung eine echte Chance, den Windenergieausbau in den nächsten Monaten zu beschleunigen. Ähnlich pragmatische Lösungen brauchen wir auch für die weiteren Hemmnisse, wie etwa den Umgang mit dem Denkmalschutz oder Belangen der Bundeswehr.“
Erleichterungen können sich für solche Gebiete mit rechtskräftigen Vorranggebieten aus der Regionalplanung und Konzentrationszonen der Flächennutzungsplanung ergeben, sofern bei der Gebietsausweisung eine Umweltprüfung durchgeführt wurde und das Gebiet nicht in einem Natura2000-Gebiet, einem Naturschutzgebiet oder einem Nationalpark liegt.
Bis zu 100 Anlagen denkbar
Die nun vom Land identifizierten 6.800 Hektar Fläche umfassen 0,2 Prozent der Landesfläche. Sofern weitere Restriktionen bewältigt werden, die in der Projektierung immer auftreten können, sind auf diesen Flächen bis zu 100 Anlagen denkbar. Energieministerin Walker appelliert an die Projektierer von Windkraftanlagen: „Nun sind Sie dran – bringen Sie die Projektierung gezielt in diesen Flächen voran. Unsere Unterstützung haben Sie.“
Mit der Notfallverordnung will die EU Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien beschleunigen. Im Kern umfasst sie kürzere Genehmigungsfristen und vereinfachte Verfahren für das Errichten und Erneuern von Anlagen.
EU-Verordnung EU 2022/2577
Die Regelungen der EU-Verordnung EU 2022/2577 gelten für alle behördlichen Genehmigungen für den Bau, das Repowering und den Betrieb von Windenergieanlagen sowie deren Netzanschluss. Nachdem die Notfallverordnung in nationales Recht umgesetzt worden ist, können Windenergieanlagen ohne weitere Prüfung zur Umweltverträglichkeit und zum Artenschutz genehmigt werden, wenn bei der Ausweisung des Gebiets für die Windenergie bereits eine strategische Umweltprüfung stattgefunden hat.
Die EU-Verordnung EU 2022/2577 ist am 30. Dezember 2022 in Kraft getreten. Durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz wurde sie in nationales Recht umgesetzt. Die Bundesländer und die Genehmigungsbehörden haben nun die gesetzlichen Grundlagen, um den Windkraftausbau mit voller Kraft voranzutreiben und Anlagen zügig zu genehmigen.
Inspiriert von Landesregierung BW