Beim achten Solarwirtschaftstag in Stuttgart wirbt Klimaschutzministerin Thekla Walker für eine bundesweite Photovoltaik-Pflicht bei allen Neubauten. Dies würde die Energiewende und den Klimaschutz entscheidend voranbringen.
Umweltminister Thekla Walker hat bei Tag der Solarindustrie bundesweit geförderte Photovoltaik Pflicht auf allen Neubauten. „Die Solarenergie muss wieder die treibende Kraft sein für Energiewende und Klimaschutz sagte Walker.
Beim Solar-Branchentag, der seit 2014 von Solarcluster Baden-Württemberg und dem Umweltministerium hat der Klimaschutzminister die Dringlichkeit des Ausbaus der erneuerbare Energien, insbesondere von Photovoltaik (PV) und Windanlagen, in Deutschland.
Klimaziele erreichen und natürliche Ressourcen schützen
„Mit der Ausweitung der PV-Pflicht auf alle Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen im Neubau Klimaschutzgesetz Die Landesregierung hat ihre bundesweit führende Position beim Klimaschutz weiter ausgebaut“, betonte Walker. „Ich hoffe, dass andere Länder nachziehen und die neue Bundesregierung auch die PV-Verpflichtung in den Koalitionsvertrag aufnehmen wird. Nur mit einer Energieversorgung aus regenerativen Quellen können wir unsere Klimaziele erreichen und unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützen. „
Auch Ralf Hofmann, Vorsitzender des Solarclusters Baden-Württemberg eV, erläuterte, warum die Photovoltaik die Technologie für eine klimafreundliche Energieversorgung. Auf der Veranstaltung in Stuttgart sagte er: „Wir können ab sofort deutlich mehr PV-Anlagen installieren – auf Dächern, Freiflächen und an Fassaden. Dies erfordert bessere und verlässlichere Rahmenbedingungen auf Landes- und insbesondere auf Bundesebene. Dann kann Photovoltaik auch branchenübergreifend interagieren Elektromobilität und erschließen das volle Potenzial von grünem Wasserstoff. „
PV-Pflicht im Land beginnt am 1. Januar 2022
Bereits zum 1. Januar 2022 ist PV in Baden-Württemberg für neue Nichtwohngebäude und größere Stellplätze ab 35 Stellplätzen verpflichtend. Die letzte Woche vom Land beschlossene Novelle des Klimaschutzgesetzes sieht dann ab 1. Mai 2022 eine PV-Pflicht für alle Neubauten (auch Wohngebäude) vor, bevor sie ab 1.
Einzelheiten der Photovoltaikpflicht sind in einer das Gesetz ergänzenden Verordnung geregelt. Der Ministerrat hat in der vergangenen Woche die Verordnung mit näheren Bestimmungen zur Photovoltaik-Pflicht beim Bau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen verabschiedet. Im Zuge der Novelle des Klimaschutzgesetzes wird es nun durch Regelungen für den Neubau von Wohngebäuden und grundlegende Dachsanierungen ergänzt.
Die Verordnungen werden zeitnah am Webseite herausgegeben vom Ministerium für Umwelt, Klimaschutz und Energie.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energie: Baden-Württembergisches Klimaschutzgesetz
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