Mit der Vollausstattung aller Fachgerichte mit der elektronischen Akte hat das Land einen Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Justiz erreicht. Zudem arbeiten bereits 100 Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land mit der papierlosen Akte.
Mit der Einführung der elektronischen Akte (eAkte) bei Verwaltungsgericht Stuttgart zum 1. Juni 2022 werden alle baden-württembergischen Fachgerichte (Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte) vollständig mit der eAkte ausgestattet. Das erste elektronische Verfahren wurde am 02.05.2016 durchgeführt Arbeitsgericht Stuttgart erstellt. Mittlerweile arbeiten rund 5.000 Beschäftigte der Justiz in Baden-Württemberg mit der eAkte.
„Mehr als 700.000 Verfahren wurden und werden in den baden-württembergischen Gerichten bereits digital, also völlig papierlos, abgewickelt. Die Justiz des Landes ist bundesweit führend in der Digitalisierung. Die Vollausstattung aller Fachgerichte ist ein weiterer Meilenstein unserer Arbeit Weg zur digitalen Justiz und zur Ausstattung der gesamten Justiz in Baden-Württemberg mit elektronischen Akten“, betonte die Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges.
Umsetzung der eAkte in der gesamten Justiz bis 2026
Bis 2026 wird die gesamte Justiz des Landes mit ihren 171 Gerichten und Staatsanwaltschaften und rund 12.000 Beschäftigten mit der eAkte zusammenarbeiten.
Nun stand ein weiterer Meilenstein an: Am 8. Juni 2022 startete die eAkte am Amtsgericht Böblingen eingeführt. Damit arbeiten mittlerweile 100 Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes mit der eAkte zusammen.
„Beim Besuch eines Gerichts, in dem die Verfahren elektronisch bearbeitet werden, spürt man den Wandel der Zeit deutlich: Kein Heften von Papierstapeln, kein Klappern des Kopierers. Richter schleppen keine riesigen Aktenstapel in die Gerichtssäle, sondern nehmen ihre Notizbücher mit zur Verhandlung. Verhandlungen werden dann zunehmend per Videokonferenz geführt“, ergänzte Minister Gentges.
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