Mehr Geld für den Ausbau der Radinfrastruktur in Baden-Württemberg: Land und Bund unterstützen Kommunen bei Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur. Das Bundesverkehrsministerium hat seine Mittel aufgestockt und ruft die Kommunen dazu auf, die Förderung in Anspruch zu nehmen und die Mittel zeitnah abzurufen.
Das Bundesverkehrsministerium hat seine Ankündigung, die Bundesfinanzhilfen zur Verbesserung der Planungssicherheit für Land und Kommunen zu verlängern, umgesetzt. Berthold Frieß, Amtschef im Landesverkehrsministerium, begrüßte die Verlängerung der Bundesförderung für die Radverkehrsinfrastruktur ausdrücklich und ermutigt die Kommunen, die Mittel zu nutzen und die Projekte aktiv umzusetzen.
Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundesverkehrsministeriums in Baden-Württemberg ist ein voller Erfolg. Durch die Verknüpfung mit dem Landesförderprogramm für Rad- und Fußwege nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) wollen die Kommunen bis 2027 über 800 Millionen Euro in die Rad- und Fußverkehrsförderung investieren, wobei das Land circa 350 Millionen Euro bezuschusst. Seit Beginn des Stadt- und Land-Programms im Jahr 2021 wurden seitens des Bundes circa 106 Millionen Euro genehmigt, die die baden-württembergischen Kommunen bei den geplanten Investitionen zusätzlich entlasten.
Die Verlängerung der Förderung bis 2028 ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger und sicherer Mobilität. Baden-Württemberg erhält gemäß dem Verteilungsschlüssel circa 86 Millionen Euro zusätzliche Mittel von den bundesweit bereitgestellten 805 Millionen Euro. Die große Nachfrage nach Fördergeldern verdeutlicht den dringenden Bedarf an weiterer finanzieller Unterstützung für die Kommunen durch den Bund. Obwohl die Fördermittel verlängert wurden, reichen sie nicht aus, um den gesamten Bedarf für die Transformation der Infrastruktur für den Radverkehr zu decken. Die Verkehrsministerkonferenz hat den Bund in ihrem Beschluss vom Mai 2022 aufgefordert, die Fördermittel für den Radverkehr bis mindestens 2030 jährlich in Höhe von einer Milliarde Euro fortzuschreiben. Insbesondere bei der Förderung für Radschnellwege muss nachgebessert werden.
Neben der Bundesförderung stellt auch Baden-Württemberg Fördergelder zur Verfügung, um die Kommunen beim Ausbau ihrer Radverkehrsinfrastruktur zu unterstützen. Im Rahmen des LGVFG können Landkreise, Städte und Gemeinden für ihre Verkehrswendemaßnahmen Fördermittel erhalten. Das umfasst den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, den Öffentlichen Nahverkehr, Fußgängerquerungen und die Schaffung lebendiger und verkehrsberuhigter Ortsmitten. Die Kombination aus Bundes- und Landesförderung bietet attraktive Möglichkeiten für die Kommunen.
Ministerialdirektor Frieß betonte, dass die Verlängerung des Programms „Stadt und Land“ bis 2028 ein wichtiges Signal hinsichtlich der Planungssicherheit für kommunale Radinfrastrukturprojekte sei. Die Kommunen in Baden-Württemberg haben bereits das bestehende Budget für den Zeitraum bis 2023 schnell durch konkrete Maßnahmen gebunden und wollen auch für die Zeit nach 2023 viele wichtige Projekte für den Radverkehr mit Hilfe der Bundesmittel realisieren. Durch die Kombination mit den Landesfördermitteln können attraktive Fördersätze von bis zu 90 Prozent in Anspruch genommen werden. Es wird jedoch appelliert, dass die Bundesregierung mehr Geld für den Radverkehr und somit für die Verkehrswende bereitstellen soll. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Kommunen bei laufenden Förderprojekten die Mittel abrufen und die Maßnahmen abschließen.
Das Förderprogramm „Stadt und Land“ umfasst die gesamte Bandbreite der Radverkehrsinfrastruktur, einschließlich Neubau und Sanierung von Radwegen und Fahrradstraßen, Radwegebrücken, Fahrradparkplätzen und fahrradfreundlicher Gestaltung von Kreuzungen. Verkehrssicherheit steht im Zentrum, daher werden auch angemessene Beleuchtung an Gefahrenstellen und klare Beschilderungen der Radwegnetze gefördert. Diese Maßnahmen kommen letztendlich allen Verkehrsteilnehmern zugute.