Das Innenministerium verbietet die rockerähnliche Gruppe „Black Warriors MC Germany Chapter Sigmaringen“ inklusive ihrer Unterorganisationen. Im Zuge eines vereinsrechtlichen Verbotsverfahrens wurden in einem Vereinsheim sowie bei zwölf Funktionären und Mitgliedern Durchsuchungen durchgeführt.
„Der Zweck und die Tätigkeit des ‚Black Warriors MC Germany Chapter Sigmaringen‘ widerspricht dem Strafrecht, von der Gruppe gehen erhebliche Gefahren für Leib, Leben und Eigentum von Personen, aber auch für die Allgemeinheit aus. Deshalb haben wir den Verein und seine Unterorganisationen verboten und seine Auflösung angeordnet. In Baden-Württemberg dulden wir keine kriminellen Machenschaften oder Vergehen durch Rocker und rockerähnliche Gruppen. Im März dieses Jahres sind wir gegen eine ähnliche Gruppe im Raum Heidelberg vorgegangen. Ganz klar: Wir dulden keine kriminellen Aktivitäten von Rockern und wir dulden auch nicht, dass Konflikte aus diesem Milieu offen mit Gewalt ausgetragen werden“, so Innenminister Thomas Strobl.
Durchsuchungen im Rahmen des Verbotsverfahrens
Im Zuge eines vereinsrechtlichen Verbotsverfahrens gegen die Rockergruppe „Black Warriors MC Germany Chapter Sigmaringen“ wurden in einem Vereinsheim im Landkreis Tübingen sowie bei zwölf Funktionären und Mitgliedern in den Landkreisen Tübingen, Freiburg Durchsuchungen durchgeführt und Stuttgart in den Morgenstunden des 14. Juli 2021. Das Untersagungsverfahren basierte im Wesentlichen auf Ermittlungen der Polizeipräsidium Ravensburg. Beteiligt waren neben den Regierungspräsidien Tübingen, Freiburg und Stuttgart, das Polizeipräsidium Ravensburg und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, das Polizeipräsidium Konstanz und das Einsatzpolizeipräsidium. Insgesamt waren rund 150 Polizisten im Einsatz.
Geschichte der rockerähnlichen Gruppe
Das „Black Warriors MC Germany Chapter Sigmaringen“ ist eine rockerähnliche Gruppe, die 2012 gegründet wurde und überwiegend in der Bodenseeregion aktiv ist. Der Hauptzweck des „Black Warriors MC Germany Chapter Sigmaringen“ liegt, wie für solche Vereine typisch, in der gewaltsamen Machtentfaltung und Selbstbehauptung innerhalb der Rockerszene sowie der Erwirtschaftung kriminellen Geldes. Die eigenen Ziele werden regelmäßig mit Hilfe von Körperverletzungs- und Nötigungsdelikten verdeutlicht und durchgesetzt.
In den letzten Jahren traten insbesondere das „Black Warriors MC Germany Chapter Sigmaringen“ und seine Unterorganisationen „Black Warriors MC Chapter Überlingen“, „Black Warriors MC Chapter Nomads“ und „Black Army Germany“ mit einer beachtlichen Anzahl von Straftaten auf mit regem Betäubungsmittelhandel sowie schwerer Brandstiftung. An all diesen Verbrechen waren Vereinsführer beteiligt. Einzelne Beamte und Mitglieder wurden inzwischen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das derzeitige Vereinsverbot soll nicht einzelne kriminelle Aktivitäten bestrafen, sondern die Gruppen aufgrund ihrer allgemein und dauerhaft gefährlichen Ziele dauerhaft beseitigen.
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Inspiriert von Landesregierung BW