Ländlicher Raum

Überarbeitete Richtlinien zum Tierschutz im Pferdesport

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die überarbeiteten „Richtlinien für den Tierschutz im Pferdesport“ veröffentlicht. Die Tierschutzverbände freuen sich über die zahlreichen Verbesserungen im Tierschutz. Es gibt Kritik an der Ausnahme für Galopp- und Trabrennen.

Der Deutsche Tierschutzverband, PROVIEH, das Verein gegen Tiermissbrauch, das Bundesverband für Tierschutz, die staatlichen Tierschutzbeauftragten aus Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt, die Veterinärverband für Tierschutz und der Verband der Freizeitfahrer und -fahrer in Deutschland begrüßen die überarbeitete Fassung „Richtlinien für den Tierschutz im Pferdesport“zu denen Sie in den letzten drei Jahren beigetragen haben.

Im Jetzt von Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) In veröffentlichten Leitlinien könnten grundlegende Anforderungen für einen besseren Tierschutz festgelegt und ergänzt werden. Eine grundlegende Bestimmung des Alters für den Beginn des disziplinbezogenen Trainings und des frühesten Turnierstarts sowie eine tierschutzkonforme Haltung während des Trainings könnte ebenso enthalten sein wie eine klare Ablehnung der Rollkur, eine durch erzwungene Kopfhaltung Macht. Nicht alle Probleme konnten endgültig geklärt werden, sollten jedoch unverzüglich wissenschaftlich untersucht werden. Die Verbände stehen der Tatsache besonders kritisch gegenüber, dass entgegen den Richtlinien kein Mindestalter für Pferde zu Beginn der Ausbildung und des Einsatzes für Trab- und Rennpferde aller Orte festgelegt werden sollte.

Kritik am Beginn des Einsatzes von Galopp- und Trabpferden

„Die Mindeststandards der BMEL-Richtlinie für den Pferdesport bieten eine wichtige Hilfe bei der Orientierung und Bewertung der Anforderungen an den Umgang mit, die Haltung, das Training und den Einsatz von Pferden unter den Gesichtspunkten des Tierschutzes. Es ist jetzt wichtig, dies allgemein bekannt zu machen und umzusetzen “, so die Verbände. Die Ausnahme für galoppierende und trabende Pferde ist jedoch hinsichtlich des Tierschutzes im Hinblick auf den frühestmöglichen Beginn der Ausbildung und des Einsatzes als völlig inakzeptabel einzustufen, der gemäß der Richtlinie für alle anderen Pferde 30 Monate oder 36 Monate betragen sollte. Diese Ausnahme hat rein wirtschaftliche Gründe: Um auf den Rennstrecken international wettbewerbsfähig zu bleiben, wird das hochleistungsorientierte Training der Tiere aus Gewinngründen seit Jahren über das Wohl der Tiere gestellt. Es ist bekannt, dass im Rennsport ein erhöhtes Risiko für frühzeitige und späte Schäden – wie z. B. eine Änderung der Knochenstabilität oder Knorpelschäden – bei Pferden besteht. Infolgedessen konnten die Leitlinien nicht auf objektiven wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die eine Ausnahme für Trab- und Pferderennpferde rechtfertigen würden. Damit wurde erneut bestätigt, dass der Tierschutz im Rennsport keine vorrangige Rolle spielt.

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Die Tierschutzverbände kritisieren, dass das BMEL nach einem langen und konstruktiven Prozess mit wissenschaftlicher Beteiligung in der letzten Phase der Ausarbeitung der Leitlinien seine neutrale Moderatorrolle aufgegeben und letztendlich dem Willen der Rennverbände nachgegeben hat. Die Verbände reagierten darauf mit einem Differenzprotokoll zur Richtlinie.

Wissenschaftliche und praktische Forschung

Ein großer Erfolg ist, dass sich das BMEL in der Leitlinie verpflichtet hat, umgehend umfassende wissenschaftliche und praktische Untersuchungen einzuleiten und zu unterstützen, bei denen vor allem die Ausbildungsbedingungen, die Auswirkungen eines frühen Nutzungsbeginns, das Wohnumfeld und die Umsetzung des Veterinärwesens berücksichtigt werden Im Vordergrund steht die Beurteilung der physischen und psychischen Belastbarkeit der betroffenen Pferde. Nach Abschluss der entsprechenden Untersuchungen sollten die Leitlinien auf der Grundlage der erzielten Forschungsergebnisse erneut überprüft werden. Dies macht die neue Richtlinie zu einem „lebendigen Dokument“, das auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse einer ständigen Überprüfung unterzogen wird.

„Es ist zu hoffen, dass das BMEL dies schnell umsetzen wird, da solche Berichte erfordern, dass die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse vollständig und gleichzeitig mit größtmöglicher Objektivität und größtmöglichem Interesse präsentiert werden“, sagte er Dr. Julia Stubenbord, der staatliche Tierschutzbeauftragte.

Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz: Richtlinien für den Pferdesport (PDF)

Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz: Staatskommissar für Tierschutz

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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