In diesem Jahr fördert das Land 84 kommunale Sportstättenbauprojekte mit über 13 Millionen Euro. Damit konnten 2021 alle förderfähigen Bewerbungen berücksichtigt werden. Dies ist ein positives Signal sowohl für den Schul- als auch für den Vereinssport.
Beim Bau von Sportstätten fördert das Land jährlich den Bau und die Sanierung von Sporthallen und Sportanlagen im Freien mit erheblichen Summen. Das Land unterstützt Gemeinden, Städte und Kreise bei der Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben im Sportbereich. Beteiligt sind in diesem Jahr insgesamt 83 kommunale Sportstättenbauprojekte (2020: 111 Projekte), die Zuschüsse in Höhe von 13,1 Millionen Euro (2020: 17,5 Millionen Euro) vom Land Baden-Württemberg erhalten. Darauf haben sich das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport, die Regionalräte, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportverbände verständigt. Die äußerst positive Nachricht in diesem Jahr ist, dass alle in Frage kommenden Bewerbungen berücksichtigt werden können.
Alle in Frage kommenden Bewerbungen werden berücksichtigt
„Die aktuelle Situation ist für den Sport nicht einfach. Daher freue ich mich sehr, dass wir in diesem Jahr alle förderfähigen Bewerbungen berücksichtigen konnten“, so Sportministerin Theresa Schopper. Sie ergänzt: „Die Landesregierung fördert den Sport nach Kräften – und das gilt nicht nur für die laufende Sportstättenförderung. Dies gilt auch für die Solidaritätspakt Sport IV, in dem wir zu Jahresbeginn ein sehr gutes Ergebnis für den Sport des Landes erzielen konnten. Und es gilt für die Unterstützung, die das Land in der aktuellen Pandemie-Situation für den Sport leistet. „Neben den Mitteln für die Kommunen stehen 2021 rund 90 Millionen Euro für Maßnahmen von Sportvereinen und Sportverbänden im Rahmen des Solidaritätspakts Sport zur Verfügung.
Zuschüsse bis 600.000 Euro
Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Sporthallen und Sportanlagen im Freien. Das Land vergibt die Zuschüsse für vielseitige Einrichtungen, die Schulen für den Sportunterricht sowie für die Ausübung und den Wettkampf von Sportvereinen zur Verfügung stehen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. In diesem Jahr liegen die Stipendien je nach Art und Größe des Projekts zwischen 12.000 Euro und 600.000 Euro. Bewerbungsschluss für alle Stipendien im laufenden Programmjahr war der 31. Dezember 2020.
In diesem Jahr wurden zehn Anträge (2020: 14) für die Sanierung oder den Neubau von Kunstrasenplätzen eingereicht. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jeweiligen Kommunen gemäß den Vorgaben des Landes erklären, dass als Füllmaterial kein Kunststoff- oder Gummigranulat verwendet wird. Die Förderbescheide enthalten daher eine entsprechende Auflage. Für die Förderung des kommunalen Sportstättenbaus im Jahr 2022 ist ein Volumen von über 17 Millionen Euro geplant.
Ministerium für Kultur, Jugend und Sport: Liste der zur Förderung vorgesehenen Projekte (PDF)
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Inspiriert von Landesregierung BW